Gebrauchtwagen - Garantie - Fehler kann nicht behoben werden?
Hallo zusammen,
im Mai dieses Jahres haben wir einen Gebrauchtwagen erworben, A-Klasse, mit 2 Jahren Garantie.
Der Wagen hat von Anfang an ein Klingelgeräusch von sich gegeben, vermutet wurde eine defekte Spannrolle. Mittlerweile geht der Wagen in der kommenden Woche zum 5. Mal in die Wekstatt des Verkäufers (kein Mercedeshändler). Die bekommen den Fehler einfach nicht behoben.
Habe ich als Käufer in der vertraglichen Garantiezeit noch andere Möglichkeiten, den Wagen reparieren zu lassen, z.B. in einer Mercedeswerkstatt mit Reparaturkostenübernahme zu Lasten meines Verkäufers?
Danke für hilfreiche Tipps.
2 Antworten
Da du nur eine Gebrauchtwagen-Garantie hast, die eigentlich nichts anderes als die gesetzliche Gewährleistung ist.
Verschleißteile sind in dieser Gewährleistung nicht inbegriffen.
Wenn dir der Händler die Spannrolle täuscht und das ohne Bezahlung Macht, ist das Kulanz seinerseits.
Dadurch hast du nicht automatisch Garantie Ansprüche (drei mal reparieren sonst Geld zurück, Wandel, Minderung).
Sollte jedoch ein Verschleißteile welches normalerweise 100.000 km hält, bei 5.000 km kaputt gehen, kann man darauf klagen und hat auch gute Chancen zu gewinnen.
Okay, vielen Dank erstmal.
Es ist allerdings so, dass wir mit dem Klingelgeräusch vom Hof des Händlers gefahren sind, der Mangel bestand bereits, als wir das Fahrzeug übernahmen.
Aus meiner Sicht ist dies eine andere Ausgangssituation, als wenn der Schaden erst in unserem Besitz entstanden wäre.
Das kommt immer drauf an. Bin kein Rechtsanwalt. Habe aber ähnliches mit meinen jetzigen Auto auch gehabt. Die Kupplung war schon defekt als ich den Wagen abgeholt habe. Eben so das Kühlsystem und ich musste beides bezahlen. Kupplung und Schläuche sind Verschleißteile!
Heißt doch: 3 Reparaturversuche, dann Geld zurück.
Gut, und wenn ich den Wagen behalten möchte?