Ist die Werksgarantie noch auf dem Gebrauchtwagen?
Guten Tag!
Der Vater meiner Freundin regelt gerade den Kauf für das erste Auto meiner Freundin. Der Verkäufer hat ihm einen Verkaufsvertrag OHNE Garantie zugesandt - so steht es wörtlich im Vertrag. Trotzdem ist er der festen Überzeugung, dass das Auto trotzdem die2 Jahre Werksgarantie beinhaltet, obwohl er es gar nicht schriftlich hat. Das Auto ist eine Tageszulassung und hat einen Kilometerstand von nur 110km.
Mich macht das ein wenig skeptisch und deshalb Frage ich mal die Community da ich mich damit noch nicht befasst habe, denn bei meinem Autokauf hat damals alles super funktioniert. Ich bin gespannt auf Antworten und bedanke mich schon mal!
5 Antworten
Es kommt doch darauf an, wann die Erstzulassung des Autos war, sind es länger als 2 Jahre wäre doch die Werksgewährleistung abgelaufen, und der jetzige Verkäufer übernimmt keine Garantie, wenn es so im Kaufvertrag steht. Im Falle eines Schadens wäre es dann sicher nicht so einfach, den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen, höchstens wenn er einen Schaden, der bereits vorhanden, verschwiegen hat.
Dann wäre es doch aber kein Gebrauchtwagen, wenn das Auto nur überführt worden ist wie ich vermutet hatte, als Neuwagen gibt es natürlich die Werksgewährleistung von 2 Jahren auch wenn das nicht extra im Vertrag steht.
Der Händler verkauft es jedoch als Gebrauchtwagen aufgrund des Kilometerstandes.
Das erscheint mir etwas fraglich, die meisten Autos werden doch überführt und zählen trotzdem als Neuwagen, wenn sie auch per Straße überführt wurden und nicht auf Transporter. Ist der Händler auch seriös, Vorsicht ist hier geboten!
Wann war denn die Erstzulassung ? Ab diesem Datum gilt die Herstellergarantie. Sind die zwei Jahre überschritten, dann greift die gesetzliche Gewährleistung.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt ab Kaufdatum für 2 Jahre bei neuen Produkten, 1 Jahr bei gebrauchten. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die ab Ablauf der Gewährleistung gilt. Es gibt keinen Anspruch auf Garantie.
Das ist mir bewusst. Ist jedoch die Frage ob er theoretisch die Garantie rausnehmen kann, da das Auto vorher einmal auf das Autohaus zugelassen wurde.
Das muss im Vertrag drinstehen, sofern einer existiert. Die Garantie ist nur gültig wenn du diese auch schriftlich hast. Sonst kannst du nichts beweisen.
"Leistung des Verkäufers, die ab Ablauf der Gewährleistung gilt" - Die Gewährleistung gilt ab Datum der Zulassung auf den Käufer. die Werksgarantie gilt ab Datum der Erstzulassung. Das zwei verschiedene Schuhe.
Skoda bietet 2 Jahre Herstellergarantie ab Tag der Erstzulassung. Ob das Fahrzeug also noch Werksgarantie hat, kannst du in der Zulassungsbescheinigung und auch im Serviceheft nach lesen. Auch steht sicher die Erstzulassung im Kaufvertrag.
Das unter der verbindlichen Bestellung "ohne Garantie" steht ist dabei bedeutungslos.
Eine Tageszulassung bekommst du doch nur im Autohaus. Und da ist die Garantie gesetzlich vorgeschrieben.
Es sei denn die Regeln das irgendwie seltsam. Da würde ich immer von abraten!
Es ist ja im (Skoda) Autohaus. Meine Frage: ob er theoretisch die Garantie rausnehmen kann, da das Auto vorher einmal auf das Autohaus zugelassen wurde.
Und da ist die Garantie gesetzlich vorgeschrieben.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine Garantie zu geben, Garantie ist immer eine freiwillige zusätzliche Leistung.
Das Autohaus (Skoda) hat das Auto einmal selbst zugelassen und es scheinbar für 110km überführt.