Auf der Hauptstraße parken erlaubt verboten?STÖRT
So , bei uns parken seit kurzem bei der Ausfahrt aus dem Dorf und im Nachbardorf zwei Autos MITTEN auf der Straße.Es gibt schon seit längerem Autos , die eben ein Stück auf den Gehweg fahren und dort parken , da kommen aber zwei Autos vorbei.Seit kurzem paren auf der Hauptdurchfahrtsstraße zwei Autos mitten auf der straße , so das es wie eine Verkehrsinsel wirkt.Ich finde es echt eine Frechheit , würde jeder so parken , wäre die Hauptstraße nichtmehr befahrbar.Darum möchte Ich bei der Polizei anrufen und mich beschweren!Ich meine wenn es stark regnet , rechne Ich nicht damit , dass ein unbeleuchtetes auto auf der Aortsausfahrt mitten auf der straße parkt!Wer bezahlt denn wenns knallt?
7 Antworten
Ist diese Hauptstraße rechts und links mit einer weißen, durchgezogenen Linie begrenzt? Dann müssen parkende Autos rechts von der Linie (also neben der Straße) parken. Fußwege sind jedoch mindestens soweit frei zu halten, dass ein Kinderwagen entlang passt.
Hat die Hauptstraße Pfeile auf der Fahrbahn? Dann darf dort nicht geparkt werden, da diese richtungsweisend sind.
Sollten keine Seitenlinien vorhanden sein, jedoch eine durchgezogene Mittellinie, so dürfen Autos parken, wenn ein Abstand von Auto zur Mittellinie von 3m gewährleistet ist. Sollte die Mittellinie nicht durchgezogen sein, so muss ein Abstand von 3m bis zur anderen Straßenseite gewährleistet sein.
Da jeder Autofahrer auf stehende Hindernisse zu achten hat, ist bei einem Unfall derjenige Schuld, der das stehende Hindernis mitgenommen hat. Ist blöd, ist aber so. Dem ist auch so, wenn das Auto verkehrswidrig geparkt ist.
Hi,
zuersteinmal:...das Parken,ist grundsätzlich überall dort erlaubt,wo es nicht ausdrücklich verboten ist,oder eine Behinderung darstellt!
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§12 Halten und Parken
** (1) Das Halten ist unzulässig**
1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2.im Bereich von scharfen Kurven,
3.auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
4.auf Bahnübergängen,
5.vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
** (3) Das Parken ist unzulässig**
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
vor Bordsteinabsenkungen.
** (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften**
in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
in Kurgebieten und
in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das Parken,innerhalb der geschlossenen Ortschaft ist erlaubt(auf der Durchgangsstraße,)..das Parken (mit zwei Rädern) auf dem Gehweg verboten!
!Wer bezahlt denn wenns knallt?
Derjenige der nicht aufgepasst hat und seine Fahrweise nicht den Sichtverhältnissen angepasst hat.
Mit Hindernissen ist überall und jederzeit zu rechnen.
Das kommt ganz darauf an wie die Beschilderung das Parken dort regelt, wenn es erlaubt ist so zu parken, dann zahlt natürlich der Unfallverursacher.
Wenn es erlaubt ist, finde ich es sogar ganz okay so, bei uns wird auf der Durchgangsstrasse immer schneller gefahren als die erlaubten 30 KM/h, ich parke mein Auto auch immer so, das man abbremsen muss wenn man durch die Strasse fährt und andere Anwohner fangen auch langsam damit an.
Wenn die Polizei schon nichts macht, dann muss man eben Eigeninitative zeigen.
Es gibt schon seit längerem Autos , die eben ein Stück auf den Gehweg fahren und dort parken
lol und würde das jeder machen müssten die Leute auch auf der Straße laufen.