Asbestplatten - lagern und weiterverarbeiten

4 Antworten

Die waren gestern auch sofort da und haben diejenigen nun Auflagen erteilt.

Und welche bitte?

Zauberpilz1970 
Fragesteller
 05.12.2013, 09:45

Entfernen der 2 Platten (vom Teichumbau) und um die Entsorgung der anderen Platten wurde wohl der Vermieter angerufen.
Uns geht es darum, ob der Vermieter uns jetzt deshalb abmahnen oder kündigen kann, weil wir das Umweltamt eingeschaltet haben.

Ihr könnt alles mögliche, was es bringt ist, ist eine andere Frage, nämlich nichts...

Hallo Zauberpilz1970,

Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot erlassen.1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot, das auch das Verschenken von asbesthaltigen Gegenständen einschließt. Diese Mieter haben sehr grob fahrlässig gehandelt und sich strafbar gemacht. Hier hilft nur der direkte Weg zum zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Wegen das Treppenhaus, wenn du dir da Sorgen machst, rede mit das GAA. Normal muss da eine Raumluftmessung stattfinden oder Kontaktproben genommen werden. Wenn es so sein sollte das nach Analyse der Proben den Grenzwert von 500 Faser pro Luftraumkubik überschritten wird, muss eine Fachfirma ran die eine Feinreinigung macht. Und ich geh davon aus das die Mieter die es verursacht haben für diese Kosten aufkommen müssen. Klar ist das Kind jetzt schon im Brunnen gefallen, es sind sehr viele Asbestfaser freigesetzt worden und mit Hilfe der Aussenluft und getragene Kleidung verschleppt man diese überall hin. Rede mit das GAA , die wissen wie zu handeln und was zu tun ist . Bei weiteren Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung, auch telefonisch: www.umd-is.de Mit freundlichen Grüßen fishing

Ich würde mal das Ordnungsamt zu diesem Thema ansprechen, die werden bei Asbest wohl sehr schnell reagieren

andreas03o  05.12.2013, 09:13

Sie haben doch die zuständige Behörde informiert - steht doch in der Frage.

Aufgrund dessen haben die Umweltbehörde eingeschaltet, da wir Kenntnis davon hatten, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Die waren gestern auch sofort da und haben diejenigen nun Auflagen erteilt.