Darf ein Vermieter einmalige Zusatzkosten, die durch einen unbekannten Mieter entstanden sind, auf alle Mieter umlegen?

9 Antworten

Da bräuchte es keiner extra Firma. Dann kommt dieser Müll mit in die Restmüllbehälter. Deren Entsorgung wird natürlich dadurch u. U., weil erhöht, teurer.

Es müsste doch ermittelbar sein, den Mieterzu finden.

Eine Option wäre, der Vermieter stellt die gelben Säcke zur Verfügung oder bestellt eine gelbe Tonne. Möglicherweise ist damit das Problem schön lösbar.

Es ist tatsächlich verboten. Bei Schäden gilt grundsätzlich rechtlich immer das Verursacherprinzip (Kausalität). Dabei kann man sich folgende hypothetische Frage stellen: Wäre der Schaden entstanden, wenn du nie geboren wärst.

Ist das zu bejahen, musst du für den Schaden aufkommen. Ich denke, jedoch das Gegenteil ist der Fall. Wenn du auch sonst keine Sorgfaltspflichten missachtet hast, kann man dir nichts berechnen.

Ein weiteres Argument ist: Es gehört nunmal zum Betriebsrisiko einer Vermietung, dass solche Schäden entstehen. Die kann der Vermieter i.d.R. nicht auf den Mieter umlegen.

Ähm bitte was?

Ich denke schon das mein Nachbar trotzdem den Müll in schwarze Säcke gepackt hätte, wenn ich nie geboren wäre...

Daher verstehe ich den Sinn hinter dieser Aussage jetzt gerade nicht wirklich!? :D

@WordHello123

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt; einfach gesagt:

Nach § 823 BGB ist der Verursacher des Schadens zu Schadensersatz verpflichtet. Du bist nicht der Verursacher, also musst du nicht zahlen.

Allerdings: Passiert das häufiger, so hat der Vermieter die Möglichkeit das als laufende Betriebskosten abzurechnen.

Nein!

Der Verursacher muss ermittelt werden um zivil- und strafrechtlich herangezogen werden zu können.

Die Kosten sind für den Vermieter in jedem Fall Werbungskosten.

strafrechtlich

das ist absolut falsch, es bleibt Zivilrecht.
Es gilt das BGB.

Natürlich darf er das. Du darfst auch zum Autohaus gehen und dir einen neuen Porsche holen und mir die Rechnung schicken. Wenn ich sie dann zahle ist es dein Wagen. Kostenlos ein neues Auto! Das Problem ist lediglich, ich bin nicht verpflichtet zu zahlen und werde also wahrscheinlich nicht zahlen. Gleiches gilt auch für irgendeine Firma die dein Vermieter anheuert.

Natürlich darf er das. 

Sicher, woher weißt Du das? Quelle bitte.

Und schau mal in den Link meiner Antwort.

Du darfst auch zum Autohaus gehen und dir einen neuen Porsche holen und mir die Rechnung schicken.

Du darfst, nein, Du solltest Dich zurückhalten mit einer Antwort, wenn du nicht viel Ahnung vom Thema hast.

Das kann er tun. Wenn ein Mieter seine eigenen Gesetze macht und ihm alles egal ist, könntet ihr ihm nur Nachspionieren auf die Schliche kommen. Ansonsten seid ihr alle dran, denn der Müll muss ja weg.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Wenn mein entsprechender Nachbar sein Verhalten ja auch zukünftig nicht ändert, würde das ja bedeuten, dass wir fortlaufend immer wieder alle dafür aufkommen müssten!? o.O

@WordHello123

Wenn ihr diesen Mieter versucht, ausfindig zu machen, verstoßt ihr damit nicht gegen Gesetze. Solltet ihr ihn ausfindig machen, solltet ihr Nachbarn einfach alle zusammenhalten und ihm mal freundlich, aber bestimmt klarmachen, dass ihr nicht gewillt seid, seine Alleingänge mitzufinanzieren.

Seit wann ist das denn der Fall? Ist vielleicht ein neuer Mieter eingezogen?

Das kann er tun.

Schau in den Link meiner Antwort und dann schreibe uns, ob Du immer noch der Meinung bist.

@johnnymcmuff

Deinen Link brauche ich nicht mal öffnen.

Es geht weder um einmalige Kosten, noch um Schädlingsbekämpfung, sondern um immer wiederkehrende Müllgebühren.

Wenn da ein Trottel seinen Müll nicht so zur Abholung bereitstellt, wie es von der Abfallwirtschaft verlangt wird und er kann nicht ermittelt werden, sind alle dran.

Dasselbe gilt für Sperrmüll.

Was glaubst du, wer verschandelte, öffentliche Müllplätze bezahlt? Die Allgemeinheit.

Die Hausgemeinschaft sollte versuchen, den Idioten ausfindig zu machen und dann zur Rede zu stellen.