Schaden in Gemeinschaftsbereich von Mietsache, Haftung?

3 Antworten

Spielt es eine Rolle ob es aufgrund der Kehrwoche oder des Sturms passiert ist?

Das würde rein theoretisch schon eine Rolle spielen. Aber der Haken daran ist, wenn der Vermieter behauptet, dass es durch nicht gewissenhafte Kehrwoche passiert ist, dann müßte er dies zweifelsfrei glaubhaft machen. Solange auch nur im Geringsten die Möglichkeit offen bleibt, dass der Schaden doch durch den Sturm entstanden sein könnte, kommt er mit der Schadenersatzforderung nicht durch. Das ist wirklich so in der Rechtsprechung, nur bei zweifelsfrei nachgewiesener Verursachung eines Schadens kann Schadenersatz verlangt werden. Ich wage zu bezweifeln, dass dem Vermieter der Nachweis gelingt. Somit muss der Vermieter die Kosten tragen.

Reparaturkosten gehen immer zu lasten des vermieters

Abflüße können jederzesit verstopfen besonders wen man zb an einem bergahang unten wohn!

Außerdm müste euch der vermeietr erstmal nachweisen das ihr für die verstopfung zuständieg seit was nicht geht den kein mieterr mus den abflus reiniegen!

Dies chäden kammen durch densturm bzw das wete rwas de rvermiter ja auch Versichert hat!

Eue rvermiter will so nur eurer meite reröhendas kann uddarve rabe rnicht also wiegert euch die meiterhöhung nzuerkenne und nehmt euch notfakls einen Anwalt!

Außerdem selbst wen jed woche ordentlcigereiniget worden ist aknnes schon ausrechendas es satrk regenet das ein abfluß überlaüft!

Aber wen ein gebaüde durch sturrm usw beschdiegt wird dan hat das nichst mit dem abfluß zu tun! Sondern eher das der vermieter keine Reperaturen rechtzeiteg hat machen lassen !

Schuld hat nur der vermeietr in dem fall nicht ihr!

Vielen Dank, dann lag ich mit meinem Rechtsempfinden wohl doch nicht so falsch

@Saerchen88

Es gibt eine Menge vermietr die versuchen ihre nicht absetzbaren kosten auf den Mieter umzulegen !Aber schäden durch einen abfluß der verstopft ist entshen nicht durch -3 stürmen sondr das monate oder jahre nichst dagen getan wird !

Außerdm reicht es oft wen zb der hausmeister das gitte hochnimmmt und das speerteil rausnimmt und sauber macht! (komme grad enichtauf die bezeichnung dafür)

Derlei Instandsetzungsarbeiten können überhaupt nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

https://rechtsanwalt-und-mietrecht.de/instandhaltungskosten-instandsetzungskosten-wartungskosten/

Sry link nicht gesehen

Bei dieser Frage geht es nicht um Instandsetzung, sondern um eine Schadenersatzforderung.

@Renick

Die Reinigung eines Abflusses dürfte wohl kaum zu den ( regelmäßigen ) Arbeiten der Kehrwoche gehören.

@wilees

Es geht nicht um das Abflussrohr selber oder dessen Reinigung. Sondern der Fragesteller hat geschildert, dass die gemeinschaftliche Terrasse nicht ordentlich sauber gemacht wurde. Dadurch sammelt sich an den Rändern entsprechend Dreck, welcher bei ordentlicher Durchführung der Kehrwoche vielleicht nicht vorhanden gewesen wäre, und dann vielleicht auch nicht das Abflussrohr hätte verstopfen können. Das ist der Sachverhalt, so wie ich ihn verstanden habe.

@Renick

Ja genau darum geht es. Also zumindest ist das des Vermieters Sicht der Dinge.