Darf eine Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen um das Treppenhaus zu reinigen .Es wurden vorher Unterschriften gesammelt 6 Mieter sind dafür 4 dagegen?

9 Antworten

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Der Vertrag zählt und nicht das, was die Mehrheit der Mieter beschließt.

Gibt es ältere Leute im Haus, die der Reinigungspflicht nicht mehr nachkommen können, die sie irgendwann einmal in ihrem Mietvertrag vereinbart haben, können diese jeweils jemanden beauftragen, der es für sie gegen Bezahlung macht.

Wenn nun der Vermieter auf die Idee kommt, die Reinigung komplett einer Putzfirma zu übertragen und im Rahmen einer Umfrage versucht, zu ermitteln, ob dem alle Mieter zustimmen, kann er das gerne machen.

Er könnte auch nach einem Putzplan regeln, dass die Pflichten von 6 Parteien von der Firma übernommen werden und die anderen vier putzen weiterhin selbst.

Wenn aber die Reinigungsfirma darauf besteht, entweder alles oder nichts zu machen, kann er natürlich auch die Firma beauftragen. Er darf dann aber nicht von denen, die das nicht wollen, Geld verlangen.

Die einzige Chance, die er dann hat ist die, dass er z. B. versucht einen Mieterwechsel zu forcieren, um bald wieder eine homogene Mieterschaft zu haben. Das ist jedoch nicht ganz leicht und dauert womöglich mehrere Jahre.

bwhoch2  13.07.2016, 23:00

Danke für die Auszeichnung.

Wenn die Mehrheit der Mieter eindeutig dafür ist, und im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Du als Mieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich bist, darf er das und er darf sogar die Kosten dafür auf die Betriebskostenabrechnung setzen.

anitari  12.07.2016, 20:54

Wenn die Mehrheit der Mieter eindeutig dafür ist,

Selbst wenn die Mehrheit dagegen wäre dürfte der Vermieter eine Firma mit der Treppenhausreinigung beauftragen.

Samika68  13.07.2016, 07:14
@anitari

Aus der Frage geht hervor, dass es vorher eine Abstimmung gab, daher ging ich davon aus, dass der Vermieter, im Fall der Ablehnung durch die Mehrheit, eine Alternative gefunden hätte (Treppenhausreinigung durch Mieter).

Es ist aber in diesem Fall durch die Mehrheit beschlossen worden, eine Reinigungsfirma damit zu betreuen - darum meine Aussage.

bwhoch2  13.07.2016, 14:28
@Samika68

... die aber deswegen nicht richtiger wird.

Ein Vermieter darf wie jeder andere auch beauftragen wen er will. Nur umlegen geht in deinem Fall vermutlich nicht.

Natürlich darf der Vermieter das .

Es ist sein Haus.

wilees  12.07.2016, 21:08

Er darf es eben nicht, wenn es bis dato vertraglich anders geregelt ist.

Treppenhaus Reinigung - Deutscher Mieterbund

www.mieterbund.de/index.php?id=548
guterfrager401  10.12.2020, 17:41

wenn´s sein haus ist, wieso zahlt er dann die Grundsteuern nicht selbst?

anitari  10.12.2020, 17:47
@guterfrager401
  1. ist der Beitrag 5 Jahre alt und 2. geht es gar nicht um die Grundsteuer.

Wenn in der HO bzw. im MV vereinbart ist, dass die Mieter die Reinigung des TH selbst erledigen, kann eine Vertragsänderung durch Übertragung der Reinigung durch eine Firma nur mit Zustimmung aller Mieter erfolgen.

Eine einseitige Vertragsänderung ist nicht zulässig.