Nach Mieterwechsel erstmals Schimmel in Wohnung
Eine Mietrechtfrage zum Thema Schimmel an rechtskundige Mitglieder der Community:
In einem Mietshaus mit zehn Wohnungen wurden vor 15 Jahren neue Isolierglasfenster eingebaut. Die Mieter werden seitdem per Aushang im Treppenhaus auf entsprechendes Lüftungsverhalten zur Schimmelvermeidung hingewiesen. Nachdem es in den letzten zwanzig Jahren in keiner Wohnung zu Schimmel kam, trat dieser erstmals ein paar Monate nach dem Einzug eines Studenten (zum Wintersemester) auf, der wegen diesem Mangel, den er offenbar selbst verschuldet hat, die Miete kürzen möchte. Die Wohnung wurde nachweislich (Übergabeprotokoll) schimmelfrei übergeben und bereits vor dem Weißeln vom betreffenden Mieter besichtigt. Er beruft sich auf sein Jurastudium, weswegen er "nicht alle paar Stunden" lüften könne, jedoch waren die Vormieter ebenfalls Studenten (bzw. Ganztagsberufstätige), bei denen unter vergleichbaren Bedingungen keinerlei Schimmel in der Wohnung auftrat.
Bauliche Änderungen hat es mittlerweile nicht gegeben, die einzige Änderung besteht in besagtem Mieterwechsel. Der Vermieter ist bekanntlich in der Beweispflicht, ist diese durch diese Gegebenheiten erfüllt, oder muß er – wie vom Mieter gefordert - durch bauphysikalische Berechnungen und Messungen ermitteln, wieviel konkret geheizt und gelüftet werden muss, um einer Mietminderung entgegenzutreten?
9 Antworten
Gehört das ganze Mietshaus Dir oder ist es eine Eigentümergemeinschaft? Wird es also von einer Hausverwaltung verwaltet? Normalerweise haben Hausverwaltungen Leute bei der Hand oder machen es selbst, die z. B. mit Hilfe von Messgeräten ermitteln, ob Feuchtigkeit auf/in einer Wand von außen kommt oder von innen. Das wäre dann wohl die günstigste Art, erst einmal dem Jurastudenten nachzuweisen, ob/dass er Schuld ist. Besser als alles diskutieren.
Gehört das ganze Haus Dir, suchst du Dir einen Sachverständigen. Da gehst Du dann am besten zur Organisation Haus&Grund. Mitgliedsbeitrag beinhaltet nicht nur die Beantwortung oder Unterstützung in diesen Fragen, sondern auch eine kostenlose Rechtsberatung.
Es gibt ein Urteil vom Landgericht Frankfurt aus dem letzten Jahr, wo die Richter es auch für Berufstätige (gilt sicher auch analog für Studenten) zumutbar hielten, 3-4 mal täglich zu lüften (gleich morgens + vor verlassen des Hauses + bei Heimkehr + Abends). Ein paar Infos dazu gibts hier http://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-frankfurt-auch-berufstaetige-mieter-muessen-ausreichend-lueften_027253.html
Der Vermieter ist, wie du schon richtig ausführst, in der Beweispflicht. Ich habe es auch schon erlebt, wenn ich eine Langzeitmessung durchgeführt habe, dass dann der Mieter in der Zeit vorbildlich lüftet :-). Dann ist es natürlich immer schwer. Dennoch hat ein Sachverständiger Möglichkeiten, den Nachweis zu führen.
In meiner Praxis sind zu ca. 80% Lüftungsmängel ursächlich.
Ob die Ursache an falschem Lüften oder oder an Baumängeln liegt kann verbindlich nur ein Bausachverständiger beurteilen. Gibt es undichte Rohre oder verstopfte Regenrinnen? Messe doch mit einem Datenlogger die Raumfeuchtigkeit http://www.pearl.de/a-NC7004-5409.shtml?query=feuchte+USB+Daten sie sollte ständig unter 60% liegen. Durch absinken der Luftfeuchtigkeit wird dokumentiert wie oft gelüftet wird. Während der Heizperiode liegt bei mir die relative Feuchte bei 26 bis 32%.
Schimmel kommt nur durch zu hohe Luftfeuchtigkeit, Hygrometer kaufen