Darf die Polizei Daten über mich an dritte Personen rausgeben?

10 Antworten

Nein, das ist absolut illegal. Die Beamten haben Stillschweigen zu bewahren.

Wenn du den Beamten bezeichnen kannst, erstatte  Strafanzeige  und stelle Strafantrag gegen ihn wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses (353 b StGB). Das machst du am Besten bei einer anderen Polizeidienststelle oder wendest dich direkt an die Staatsanwaltschaft. Wenn du ihn nicht bezeichnen kannst, ist es zweitrangig. Man kann ermitteln, wer deine Aktensätze als Letzter gezogen hat; Beweise, wer es war, können also durchaus erbracht werden. Auch der Vater der Freundin kann als Zeuge vernommen werden.

M.E. solltest du unbedingt Anzeige erstatten. Solche Beamte braucht keine Polizei.

Meines Wissens nach: höchstens an den Rechtsanwalt (das wäre dann der "Dritte") der Gegenpartei.

Erstatte Anzeige (Amtsmissbrauch, Verletzung des Dienstgeheimnisses). Dafür muss dir dieser Polizist nicht namentlich bekannt sein. - Einfach die Geschichte erzählen. Dem Polizisten geht der Ar*** auf Grundeis, wenn du ihn bei der Staatsanwaltschaft anzeigst, denn solange das Verfahren läuft, kann er zumindest nicht befördert werden.

Nein , das darf sie nicht

nur den Beweis anzutreten dürfte schwer werden

furbo  22.09.2015, 16:19

Im Gegenteil, das ist einfach zu beweisen. 

RubberDuck1972  22.09.2015, 16:48

In dem Fall ist der Vater der Freundin der Zeuge/der Beweis. Spätestens vor Gericht muss man aussagen, wenn man sich dadurch nicht selbst einer Straftat bezichtigen würde.

Datenschutz - ganz klar nein.

Aber was man darf und was man so tut ... sind halt oft 2 paar Schuhe. Die Polizisten sind auch nur Menschen.

furbo  22.09.2015, 21:11

Sorry, aber "auch nur Menschen"haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Dies besonders, weil zu ihren Amtspflichten gehoert, Recht und Gesetz bei anderen durchzusetzen.

Wenn du volljährig bist nicht.

gregory136  22.09.2015, 16:00

auch wenn er minderjährig. den einzigen der was erfahren darf ist vllt die mutter bzw der vater.