Ist es strafbar wenn ein Mann sich als Polizist im Internet ausgibt?

14 Antworten

Seit wann ist "Polizist" KEINE Berufsbezeichnung mehr?

Ein Polizist ist ein Beamter, und zudem eine geschützte Berufsbezeichnung. Selbstverständlich ist das strafbar sich als Polizist auszugeben.

Ein Polizist hat "hoheitliche Aufgaben". Außerdem kommt hier 132 zum Tragen, nicht 132A!!

§ 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Im Internet zu sagen "Ich bin Polizist" ist keine Amtsanmaßung.

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt

Tut er nicht, wenn er nur sagt "ich bin Polizist"

oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf,

Tut er auch nicht.

Solange keine Anweisungen erfolgen, oder Sanktionen für das Nichtbefolgen in Aussicht gestellt werden, liegt bei der Aussage "ich bin übrigens Polizist" kein §132 StGB vor.

Ist es strafbar wenn ein Mann sich als Polizist im Internet ausgibt?

Nein. Ist es strafbar, wenn du anstelle deines richtigen Namens Ninja2018 wählst?

Hab nur das gefunden, aber da steht nichts mit Polizei.

Das hat den Grund: Da steht nichts, weil es nichts gibt.

Hallo,

"Polizist" ist kein Titel. Wenn er sagen würde, ich bin "Polizeiobermeister" ist das ein Mißbrauch von Titeln.

"Polizist" ist nur eine Berufsbezeichnung. Eine Amtsanmaßung nach §132 StGB liegt vor, wenn ich die Tätigkeit ausübe, die dem Beruf vorbehalten ist.

Beispiele 1-5 zum nachlesen:

http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/amtsanmassung.php#amtsan4

Das ist Hochstapelei und die ist selbstverständlich strafbar!

Amtsanmassung?

Wenn da nichts mit Polizei steht, dann ist das auch nicht strafbar. Ganz einfach.