Wann darf Bank Daten rausgeben?

3 Antworten

1.) Bei Ermittlungen im Strafrecht an den leitenden Staatsanwalt oder Richter. 2.)Bei Lastschrifteinzug m. Unterschrift bei Nichteinlösung. Anders als gerade beschrieben bin ich der Überzeugung dass sich die Bank in keinem Falle gegen die Herausgabe weigert, da die Bank dazu verpflichtet ist die Daten anzugeben. Sollte das Geschäft den Betrugsverdacht hegen, würde die Bank den Kunden bei einer Straftat decken, den Schuh zieht sich kein Kreditinstitut an. 3.)Bei einer Bank zu Bank auskunft. Mehr fällt mir ad-hoc nicht ein

Das mit dem Händler ist falsch. Die Bank kann die Daten herausgeben, jedoch hat sie auch das Recht die Herausgabe zu verweigern, was sie 100%ig auch machen wird.

Warum sollte die Bank bei nicht eingelöster Lastschrift die Herausgabe der Daten verweigern? Natürlich dürfte sie an der Stelle die Herausgabe verweigern, aber aus meiner Erfahrung werden die Daten (also Name und Adresse des Kontoinhabers) i.d.R. herausgegeben.

@Bekks

Die Bank MUSS die Adresssauskünfte geben.

Das darf sie, wenn zum Beispiel ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen dich läuft. Oder wenn du die Bank vom Bankgeheimnis entbindest, nämlich per Unterschrift beim bargeldlosen Bezahlen. Damit stimmst du der Herausgabe deiner Daten zu, falls die Lastschrift nicht eingelöst wird.