Aussage gegen Aussage Polizei?
Person A wurde von 2 Polizisten angehalten. Ein Polizist behauptet Person A hätte ihm den Mittelfinger gezeigt (was nicht der Wahrheit entspricht) der zweite Polizist hat nichts gesehen und äußert dies auch. Nun kommt es vor Gericht was denkt ihr wie der Fall enden wird? Person A hat keine Zeugen.
LG
4 Antworten
Es gibt kein Aussage gegen aussage im Strafverfahren. Man rechnet nicht die Anzahl der Zeugen gegeneinander auf und der mit den meisten gewinnt.
Am Ende entscheidet sich ein Richter für eine Seite und fällt ein Urteil.
Und dann kommt der Umstand hinzu, ein Anzeigeerstatter ist im Strafverfahren Zeuge, seine Aussage damit ein Beweis, der sogenannte Zeugenbeweis.
Ein Zeuge darf nicht lügen und es wird darum erst einmal vorausgesetzt, der lügt auch nicht.
Dahingenen jedoch darf der Angeklagte lügen (solange er niemand anderes fälschlich beschuldigt).
Auf diese Weise kommt also raus, der Zeuge ist der Anzeigeerstatter, der lügt nicht, der Angeklagte schützt sich selbst, das Ergebnis ist klar.
Der Polizist hat demzufolge auch keinen Zeugen. Das sieht schlecht aus für die Person A. Aussage gegen Aussage. Wahrscheinlich glaubt man dem Polizisten. Warum sollte sich der Polizist sowas ausdenken? Gut, es gibt Polizeiwillkür. Da kann man nur das Gerichtsurteil abwarten.
Warum soll der Polizist sich sowas ausdenken?
Unrealistisch, dem Polizeibeamten sowas zu unterstellen..
Ich behaupte dem Polizisten wird mehr geglaubt.
Ja.
Auch wenn der andere Polizist nichts gesehen hat?