Polizei war heute bei uns und wollte wissen, warum wir den Brief nicht erhalten haben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Salue

Das ist das übliche Vorgehen, wenn Briefe nicht zustellbar sind. Jeder Einwohner in der Schweiz ist verpflichtet, einen Wohnsitz zu haben, der auch "bedient" wird.

Man muss einfach sehen, amtliche Briefe, aber auch andere eingeschriebenen Briefe (z.B. vom Vermieter) gelten als zugestellt und der Inhalt als zur Kenntnis genommen, wenn der Brief nach 8 Tagen nicht zustellbar war oder nicht auf der Post abgeholt wird.

Bei einer späteren Beurteilung durch den Richter ist es völlig egal, ob Dein Freund den Brief gelesen hat. Er ist rechtlich angekommen und kennt den Inhalt.

Das Vogel-Strauss-Verfahren, den Kopf einfach in den Sand zu stecken, wenn man etwas nicht wissen will, kann fatale Folgen haben.

Stell Dir vor, es ist nicht ein freundlicher Polizeibeamter, der an der Türe steht, sondern ein Räumkommando das Dich aus der Wohnung schmeisst, weil der Vermieter, ohne Euren Einspruch, die Wohnung gekündigt hat !

Es grüsst Dich

Tellensohn

Tellensohn,

Ja, einwenig haben Sie recht.

Es geht darum, das jemand zivilrechtlich Schmerzengeld eingeklagt hat (obwohl mein Freund nicht Schuld ist/war)

Aber das Gericht sieht es scheinbar anders. 

Jetzt geht es um 1100Euro und es gibt vom Gericht einen Beschluss den wir eben erhalten haben, aber dachten, wir können behaupten, dass mein Freund hier nicht mehr wohnt. 

Was sollen wir nur tun? Haben schon Einspruch und alles mögliche versucht, aber trotzdem will das deutsche Gericht das wir blechen müssen. 

@Nati0211

Hallo

Das sind eigentlich zwei getrennte Sachen, die erst noch von zwei verschiedenen Ländern abhängig sind.

Die Schweizer Behörden sind verpflichtet, die Zustellung eines Eingeschriebenen Briefes, egal woher er kommt, sicher zu stellen.

Sie überprüfen den offiziellen Wohnort im Einwohneramt und dann wird ein Polizist geschickt um nachzuschauen, ob der wirklich dort wohnt und wieso er Briefe nicht annimmt.

Das ist die Schweizer Seite:

Das Verfahren mit Schmerzensgeld und allem was damit im Zusammenhang steht, liegt im Rahmen des Deutschen Rechts. Die Schweiz interessiert sich dafür nicht, sie ist nur der "Briefträger".

Entschuldige, das Schweizer Recht ist kompliziert und das Deutsche dürfte ähnlich sein, aber da ist nicht alles gleich geregelt.

Das kann ich leider nicht helfen.

Es grüsst Dich und Deinen Freund

Tellensohn

@Tellensohn

Vielen dank für die ausführliche und gute Antwort.

Bin jetzt um einiges heller :-)

Lg Natascha

Wenn es ein Brief vom Gericht war und Ihr habt die Annahme verweigert, kann es sein, es war eine Vorladung zu einem Termin o.ä., da muß natürlich geklärt werden, weshalb die Postannahme verweigert wurde.

moment, wer erpresst euch briefe anzunehmen ? ihr verwechselt das was - post vom amt, von einem gericht oder einer behörde , auch polizei - sollte man annehmen. wenn man das verweigert macht man sich strafbar

Wenn es eine gerichtliche Vorladung ist, musst Du dort erscheinen.

Polizeiliche Vorladungen kann man ignorieren, falls sie anrufen oder nochmal klingeln berufe dich auf dein Recht die Aussage zu verweigern. In Deutschland muss niemand irgendwas aussagen, außer als Zeuge vor Gericht, bei dem kein offensichtlicher Grund für eine Verweigerung vorliegt (z.B. Selbstbelastung).

LG

Das ist der Übliche Werdegang bei Briefen von Deutschen Gerichten.
Dann wird die Polizei um Amtshilfe ersucht, warum die Person  dies oder jenes so gemacht wurde.
Wenn, dann müsstet ihr wissen um was es geht. Aus jux und Dollerei verschickt das Gericht keine Briefe.

Mit freundlichem Grüßen aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914