Arbeitszimmer falsch berechnet. Was nun?
In der ersten gemeinsamen Steuererklärung meiner Frau und mir haben wir aufgrund der Corona-Pandemie erstmals ein Arbeitszimmer geltend gemacht. Wir haben nun vom FA Post bekommen, in der wir die Berechnung des Zimmers nachweisen und begründen sollen. Dabei ist mir nun aufgefallen, dass wir in der Steuererklärung vergessen haben, die Fläche anteilig zu berechnen. Die Fläche ist anteilig etwa 20%, sodass die von uns angegebenen Kosten in der Steuererklärung etwa 5 mal höher ausfallen, als sie tatsächlich waren.
Wie gehen wir nun vor? Einfach offen in der Begründung zugeben, dass ein Fehler gemacht wurde und es nun neu vorrechnen? Oder die gesamte Steuererklärung offiziell zurückziehen?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Dabei ist mir nun aufgefallen, dass wir in der Steuererklärung vergessen haben, die Fläche anteilig zu berechnen.
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Das wird dem Finanzamt auch aufgefallen sein.
Zu begründen, dass die gesamte Wohnung das Arbeitszimmer sei, wird schwer sein. Von einem (einfachen) "Fehler" werden sie sicher nicht ausgehen.
Oder die gesamte Steuererklärung offiziell zurückziehen?
Das wird so nicht gehen. So einfach sind falsche Angaben nicht zu korrigieren.
dann wird sich das FA deiner Meinung nach dann mit unserer Anmerkung eines Fehlers und der korrigierten Berechnung zufrieden geben?
Davon bin ich nicht überzeugt.
Nochmals Danke! Und was wäre deiner Meinung nach nun am sinnvollsten für uns?
Um das Richtigstellen wirst Du nicht herumkommen.
Vielleicht sind sie gnädig, aber bei solche einem krassen Ansatz, glaube ich das nicht.
Wer ein Arbeitszimmer ansetzt, weiß mit Sicherheit was "ein Zimmer" ist.
Vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Wir wollen es definitiv richtigstellen, da es sich um einen Fehler unsererseits handelte. Das ergibt sich auch aus der Berechnung, die aufzeigt, dass sich die in der Steuererklärung angegebenen Werbungskosten ergeben, wenn das Arbeitszimmer nicht anteilig zur Wohnfläche errechnet wird.
Die Frage, die sich mir nur stellt ist, wie man diese Richtigstellung nun formal korrekt durchführt. Direkt in der Antwort an das FA oder durch eine formale Beanstandung der eigenen Steuererklärung, falls so etwas überhaupt möglich ist?
Vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt.
Doch, das war schon klar
Wir wollen es definitiv richtigstellen, da es sich um einen Fehler unsererseits handelte.
Andere Möglichkeiten bleiben da ja nicht.
Alles andere wäre dann zu entscheiden, wenn das Finanzamt eine Betrugsabsicht unterstellt.
Alles klar. Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten!
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wenn ich das richtig verstehe, dann wird sich das FA deiner Meinung nach dann mit unserer Anmerkung eines Fehlers und der korrigierten Berechnung zufrieden geben? Oder müssen wir mit einer Strafe rechnen wegen zB versuchter Steuerhinterziehung?