Arbeitszimmer falsch berechnet. Was nun?

1 Antwort

Dabei ist mir nun aufgefallen, dass wir in der Steuererklärung vergessen haben, die Fläche anteilig zu berechnen.

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Das wird dem Finanzamt auch aufgefallen sein.

Zu begründen, dass die gesamte Wohnung das Arbeitszimmer sei, wird schwer sein. Von einem (einfachen) "Fehler" werden sie sicher nicht ausgehen.

Oder die gesamte Steuererklärung offiziell zurückziehen?

Das wird so nicht gehen. So einfach sind falsche Angaben nicht zu korrigieren.

Keiwbgoelsn 
Fragesteller
 06.07.2021, 22:33

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wenn ich das richtig verstehe, dann wird sich das FA deiner Meinung nach dann mit unserer Anmerkung eines Fehlers und der korrigierten Berechnung zufrieden geben? Oder müssen wir mit einer Strafe rechnen wegen zB versuchter Steuerhinterziehung?

GutenTag2003  06.07.2021, 22:41
@Keiwbgoelsn
dann wird sich das FA deiner Meinung nach dann mit unserer Anmerkung eines Fehlers und der korrigierten Berechnung zufrieden geben?

Davon bin ich nicht überzeugt.

Keiwbgoelsn 
Fragesteller
 06.07.2021, 22:46
@GutenTag2003

Nochmals Danke! Und was wäre deiner Meinung nach nun am sinnvollsten für uns?

GutenTag2003  06.07.2021, 22:47
@Keiwbgoelsn

Um das Richtigstellen wirst Du nicht herumkommen.

Vielleicht sind sie gnädig, aber bei solche einem krassen Ansatz, glaube ich das nicht.

Wer ein Arbeitszimmer ansetzt, weiß mit Sicherheit was "ein Zimmer" ist.

Keiwbgoelsn 
Fragesteller
 06.07.2021, 23:01
@GutenTag2003

Vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Wir wollen es definitiv richtigstellen, da es sich um einen Fehler unsererseits handelte. Das ergibt sich auch aus der Berechnung, die aufzeigt, dass sich die in der Steuererklärung angegebenen Werbungskosten ergeben, wenn das Arbeitszimmer nicht anteilig zur Wohnfläche errechnet wird.

Die Frage, die sich mir nur stellt ist, wie man diese Richtigstellung nun formal korrekt durchführt. Direkt in der Antwort an das FA oder durch eine formale Beanstandung der eigenen Steuererklärung, falls so etwas überhaupt möglich ist?

GutenTag2003  06.07.2021, 23:08
@Keiwbgoelsn
Vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt.

Doch, das war schon klar

Wir wollen es definitiv richtigstellen, da es sich um einen Fehler unsererseits handelte.

Andere Möglichkeiten bleiben da ja nicht.

Alles andere wäre dann zu entscheiden, wenn das Finanzamt eine Betrugsabsicht unterstellt.

Keiwbgoelsn 
Fragesteller
 06.07.2021, 23:11
@GutenTag2003

Alles klar. Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten!