Gerät nach Verkauf in Steuererklärung weiterhin abschreiben?

3 Antworten

Erstens wäre es Betrug, wenn du diese Gerät weiter abschreiben würdest.

Zweitens ist es simple Logik, die besagt, dass Du nur Deine echten Kosten abschreiben darfst, also auch nicht die Kosten Deines neuen Gerätes, sondern nur die Differenz des neuen Kaufpreises minus den Verkaufspreis des alten Gerätes.

StefanBruns  12.02.2022, 20:42

Sie darf ihr altes Smartphone bis zum Verkaufstag und ihr neues Smartphone ab dem Anschaffungstag abschreiben, und zwar so lange wie sie es beruflich nutzt oder bis es vollständig abgeschrieben ist. Von einer Differenzabschreibung hab ich noch nie gehört, und das wär auch nicht logisch. Und da zwischen der Anschaffung und dem Verkauf des alten Smartphones mehr als ein Jahr liegt, muss sie einen eventuellen Gewinn aus dem Verkauf auch nicht versteuern.

BurkeUndCo  12.02.2022, 20:55
@StefanBruns

Nach mehrfachem Nachdenken, bin ich bereit Dir voll zuzustimmen.

Die Einnahmen aus dem Verkauf wären zwar prinzipiell Gewinn, aber die bisher erfolgte Abschreibung steht ja nicht fürdas Gesamtgerät sondern für den bisherigen Wertverlust durch die Verwendung. D.h. der finanzielle Restwert des Gerätes entspricht dem Wertanteil, der noch nicht abgeschrieben wurde.

StefanBruns  12.02.2022, 22:08
@BurkeUndCo
Die Einnahmen aus dem Verkauf wären zwar prinzipiell Gewinn

Nicht prinzipiell. Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist gem. § 23 (3) S. 1 u. 4 EStG die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den durch die bisher steuerlich geltend gemachten Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten. Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist in diesem Fall aber sowieso irrelevant, weil die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten wurde und der Verkauf somit nicht einkommensteuerbar ist.

Das sagt dir kostengünstig der Steuerberater, den solltest bei so einem Handy haben, sonst machst Bauchlandung.

Ich vermute aber ohne Garantie:

Der Verkaufpreis gehört zu den Einnahmen, Abschreibung ist vorbei, und dann mal hoffen dass das FA mitspielt auf Dauer.

Als Firmenhandy tuts meist ein günstiges allemal und das ist sofort absetzbar und dann kannst dass nächste holen, stressfrei.

Aspargus 
Fragesteller
 12.02.2022, 19:18

Ich bin normaler Angestellter, es geht hier um meine persönliche Steuererklärung. Das ist kein Firmenhandy und der Verkauf zählt somit auch nicht zu meinen Einnahmen. Da ich nebenher studiere, kann ich alle dafür anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Ploedder  12.02.2022, 19:21
@Aspargus

Der Meinung bin ich in dem Fall nicht unbedingt, aber in Deutschland dürfen nur Steuerberater dich beraten, sonst würden ja alle alles absetzen...

Auf jeden Fall muss es wohl sinnvoll und für die Ausbildung dienen, nicht privat benutzt werden, also brauchst 2tes Handy

Aspargus 
Fragesteller
 12.02.2022, 19:22
@Ploedder

Nein, brauche kein zweites Handy, da ich dieses nur anteilig absetze. Also Nutzungsanteil 90 % Privat, 10 % Studium

Ploedder  12.02.2022, 19:31
@Aspargus

Klingt besser, aber ob das Sinn macht? 200۟ber 5 Jahre??? Nunja...

StefanBruns  12.02.2022, 21:31
@Ploedder
in Deutschland dürfen nur Steuerberater dich beraten

Das ist falsch. Zunächst einmal dürfen auch z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Steuersachen beraten. Diese Beschränkungen gelten außerdem nur bei geschäftsmäßigen Hilfen in Steuersachen. Gemäß dem Kommentar von Schwarz/Pahlke, Rz. 76, ist eine Hilfeleistung nur dann geschäftsmäßig,

wenn sie wiederholt und in der Absicht geschieht, sie zu einem wiederkehrenden und dauernden Bestandteil der Beschäftigung zu machen. Ob dies haupt- oder nebenberuflich, entgeltlich oder unentgeltlich geschieht, ist ohne Bedeutung. Es muss jedoch eine selbstständige, eigenverantwortliche und weisungsunabhängige Tätigkeit sein, die mehr als eine private Gefälligkeit oder eine einmalige Betätigung darstellt.

Ergo darf jede*r jede*n in Steuersachen beraten, solange es keine geschäftsmäßige Hilfeleistung ist. Und zu guter Letzt stehen in § 6 StBerG Ausnahmen von dem Verbot von geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen. Unter anderem steht dort

die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung.

Du schreibst das alte Smartphone für den Zeitraum ab, für den Du es beruflich nutzt. Ebenso verfährst Du mit dem neuen. Das heißt, das alte Smartphone wird bis zum Verkauf normal abgeschrieben, ab Neukauf das neue. Beides entsprechend zeitanteilig.

Alles andere, was bei Gewinneinkünften an der Tagesordnung wäre, also Besteuerung des Verkaufs sowie Restwert-AfA, kommt hier nicht in Betracht.

nachzulesen bei Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 308. Lieferung 12.2021, § 9 EStG, Rz. 533