(Selbstständig) Kann ich die Anzahlung für einen gebrauchten PKW steuerlich absetzen?
Hallo zusammen,
meine Freundin plant ihren alten Wagen (300.000 km) durch einen neuen Gebrauchtwagen zu ersetzen und hat hierzu ein gutes Angebot vom örtlichen BMW Händler erhalten. Kleines Manko: Die MwSt. ist nicht ausweisbar, da es sich um einen Rückläufer von Privat handelt.
Da sie selbständig ist, wäre das natürlich super gewesen, da sie die MwSt. als Anzahlung direkt hätte weiterreichen können. Nun möchte sie den Wagen aber dennoch finanzieren und plant eine Anzahlung i.H.v. etwa 4.000,- € zu leisten.
Daher meine Frage, ob sie diese Anzahlung als Selbständige (ohne Kleinunternehmerregelung) irgendwie steuerlich geltend machen kann? Als Sonderausgabe mit der jährlichen Steuererklärung vielleicht?
Zweite Frage wäre, wie sich die Finanzierungsraten steuerlich berücksichtigen lassen?
Alternativ würde ich den PKW finanzieren und ihr anteilig für 30 Cent pro km steuerlich wirksam "leihen". Hier wäre dann natürlich, ebenso wie bei den anderen Modellen, das Führen eines Fahrtenbuches Pflicht.
Danke für eure Hilfe.
2 Antworten
muss steuerlich veranlagt werden, die Anzahlung ist steuerneutral!
ggf. bekommt ihr bessere Leasing-Möglichkeiten die man dann bereits in größerem Umfang absetzen kann.
Aber auch hier aufpassen Laufzeit und Restwert und Laufleistung etc. können die augenscheinlich günstigere Sache schnell teurer machen
na denn, Optiman
Hey!
Wenn deine Freundin sich einen neuen PKW über eine Finanzierung zuschafft, so wird quasi gebucht: PKW an Verbindlichkeiten ( mit dem Wert des Kaufpreises)..die Anzahlung hat keine Auswirkung, da diese Verbindlichkeiten an Bank gebucht werden und lediglich deine Finanzierungskosten senken.. der PKW gehört also zum Anlagevermögen und wird über die gewöhnliche Nutzungsdauer ( 6 Jahre ) abgeschrieben..Kostet der PKW also 12.000€, werden jährlich 2.000€ abgeschrieben..die Abschreibung wird Abschreibung auf KFZ an PKW gebucht..und eine Abschreibung spiegelt immer einen Aufwand wieder..das heißt, dass der Gewinn jährlich um die Abschreibung gemindert wird..man kann auch eine Sonderabschreibung, etc. in Betracht ziehen..
Nun zu den Finanzierungskosten..du kannst die Zinsen die in dem Abtrag enthalten sind als Ausgabe ansetzen..Buchung Zinsen für Finanzierung Anlagevermögen an Bank und die Tilgung wird Verbindlichkeiten an Bank gebucht, die haben allerdings keine Auswirkung auf den Gewinn..für die Berechnung der Gewerbesteuer ( falls sie nicht freiberuflich tätig ist) werden solche Zinsen zur Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet..da hast du aber einen Freibetrag von 100.000€..
Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte! :-)
Liebe Grüße