Häusliches Arbeitszimmer im Haus des Lebenspartners?

4 Antworten

Es sollte unbedingt ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden; dann können die angemessene Miete, NK, anteilige Stromkosten, Telefon/internet, Einrichtung  etc. angesetzt werden - im Grunde alles was bisher auch angesetzt werden konnte.

Die Miete muß sicherheitshalber dann auch überwiesen werden

Der Partner hat dementsprechend Einkünfte aus Vermietung, die zu versteuern sind.

da ändert sich grundsätzlich ja nichts. Max. 1250 Euro. Außerdem muss die Miete natürlich angemessen sein und nicht überhöht.

Hier ist eine Miet/ Untermietsvertrag notwendig um die Aufwendung absetzbar zu machen....auch wenn es dein Partner ist

Danke für die schnelle Antwort.

Aber wie kann ich den Betrag bestimmen?

In meiner jetzigen Wohnung habe die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer prozentual zu den gesamten Kosten für die Wohnung berechnet.

Als Eigentümer des Hauses könnte ich die Aufwendungen für das Arbeitszimmer über die prozentuale Abschreibung,... für das Arbeitszimmer berechnen - Eigentümer bin ich aber nicht, daher fällt diese Möglichkeit wohl weg.

Als Kostenbeteiligung werde ich im Haus einen pauschalen Betrag bezahlen - der auch das Arbeitszimmer beinhaltet. Welchen Anteil soll ich dann in der Steuererklärung für das häusliche Arbeitszimmer angeben? Die 1.250 € sind ja der max. Betrag und keine Pauschale.