Häusliches Arbeitszimmer im Haus des Lebenspartners?
Als Lehrerin konnte ich bis jetzt Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in meiner 4-Zimmer-Wohnung bis zu einer Höhe von 1.250,00 € geltend machen.
In absehbarer Zeit werde ich zu meinem Partner (nicht verheiratet) in dessen Einfamilienhaus ziehen. In diesem Haus werde ich wieder ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung haben.
Meinem Partner werde ich regelmäßig einen festen Betrag als Kostenbeteiligung (Miete, Nebenkosten,...) überweisen.
Welchen Betrag kann ich in der Steuererklärung für die Aufwendungen des Arbeitszimmers ansetzen?
4 Antworten
Es sollte unbedingt ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden; dann können die angemessene Miete, NK, anteilige Stromkosten, Telefon/internet, Einrichtung etc. angesetzt werden - im Grunde alles was bisher auch angesetzt werden konnte.
Die Miete muß sicherheitshalber dann auch überwiesen werden
Der Partner hat dementsprechend Einkünfte aus Vermietung, die zu versteuern sind.
da ändert sich grundsätzlich ja nichts. Max. 1250 Euro. Außerdem muss die Miete natürlich angemessen sein und nicht überhöht.
Hier ist eine Miet/ Untermietsvertrag notwendig um die Aufwendung absetzbar zu machen....auch wenn es dein Partner ist
Danke für die schnelle Antwort.
Aber wie kann ich den Betrag bestimmen?
In meiner jetzigen Wohnung habe die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer prozentual zu den gesamten Kosten für die Wohnung berechnet.
Als Eigentümer des Hauses könnte ich die Aufwendungen für das Arbeitszimmer über die prozentuale Abschreibung,... für das Arbeitszimmer berechnen - Eigentümer bin ich aber nicht, daher fällt diese Möglichkeit wohl weg.
Als Kostenbeteiligung werde ich im Haus einen pauschalen Betrag bezahlen - der auch das Arbeitszimmer beinhaltet. Welchen Anteil soll ich dann in der Steuererklärung für das häusliche Arbeitszimmer angeben? Die 1.250 € sind ja der max. Betrag und keine Pauschale.