Kann ich als Einzelunternehmer mein Arbeitszimmer in der privaten Wohnung steuerlich geltend machen?
Ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2009. Was mich immer schon mal interessiert hat: Ich habe ein Büro innerhalb unserer privaten Wohnung. Dieses Zimmer nutze ich ausschliesslich für die Arbeit. Kann ich dieses Zimmer anteilig der Miete und der Quadratmeterzahl steuerlich absetzen und es mit in die GuV übertragen? Ich bin selbständig, das sollte ich vielleicht noch dazu sagen.
11 Antworten
@elch78: Es kommt erstmal darauf an, was Du genau machst.
Nach momentaner Gesetzeslage sind die Aufwendungen nur dann absetzbar, wenn die Arbeiten im Arbeitszimmer prägend für Deinen Beruf sind. Ist dagegen das, was Du außerhalb machst, prägend, scheidet ein Abzug aus.
Die Steuerbescheide ergehen aber zur Zeit vorläufig, weil einige Klagen bei Finanzgerichten anhängig sind. Wenn die zu gunsten der Kläger ausgehen, werden auch die anderen vorläufigen Steuerbescheide geändert.
Wenn Du den Raum tatsächlich nur für dienstliche Zwecke nutzt, weiß ich, daß das von der Steuer abgesetzt werden kann. Weiß es von einer Bekannten, bei ihr liegt es gleich
Als selbstständig Tätiger hast du eine 10-jhg. Aufbewahrungspflicht für deine Belege etc. !! Im Zweifel würde ich an deiner Stelle dieses Büro als Lager angeben, denn steuerlich relevante Unterlagen über einen Zeitraum von 10 Jahren kann man ja nicht eben mal in einen Schuhkarton stecken
In einem Lager hat man die Ware, die man verkauft aber nicht die Rechnungen, die hat man bekanntlich im Büro. Und Du kannst Dir gewiss sein, dass das Finanzamt auf der Matte steht und sich das "Lager" zeigen lassen will.
Ja, wenn es vom Finanzamt als "Zentrum Deiner beruflichen Tätigkeit" anerkannt wird.
Es sollte auf jeden Fall KEIN Durchgangszimmer sein.
Das Finanzamt versucht natürlich auf Teufel komm raus, Dein Zimmer nicht anzuerkennen, eine endgültige gesetzliche Entscheidung ist aber immer noch nicht gefallen.
Ich setze mein Büro mit prozentualem Anteil an Miete, Strom und Hausratversicherung an.
Schreibe es unbedingt rein. Das zuständige Gericht hat noch nicht entschieden, deshalb alles erst mal reinschreiben. Absagen können sie immer noch. Sollte das Gericht dann positiv entscheiden, kriegst Du es natürlich "nachgezahlt" bzw. neu berechnet.
http://www.banktip.de/rubrik2/16009/0/steuertipps-fuer-selbstaendige-und-freiberufler.html ......blättere mal hier ein wenig
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Mann Jogi, das ist doch viermal dasselbe, das erkenne ich doch sofort. Wohl mal Werkzeugmacher gelernt?
erwischt ;-)
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