Wenn meine Werbungskosten meine Einnahmen übersteigen, gilt dann der Rest als vorweggenommene WK?

5 Antworten

Also ich will die Frage beantworten und nicht mutmaßen, ob und was du für WK hattest.
 
Also es sind keine vorweggenommenen, sondern einfach nur WK. Wenn hieraus ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht, wird der in einem extra Bescheid festgestellt und vorgetragen (oder 1 Jahr zurück, wenn beantragt).
 
Du musst die allerdings auch entsprechend erklären und darauf achtgeben, dass auch tatsächlich ein Verlustfeststellungsbescheid erlassen wird.
 
Du erklärst die innerhalb der Einkommensteuererklärung. Anlage N.
 
Der EStB ist KEIN Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid.

Da Du Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Angestellter) hattest kannst Du nur die Einkommensteuer erstattet bekommen die Du auch bezahlt hast. Ein Weitergeben der Werbekosten ins nächste Jahr ist meines Wissens nach in diesem Fall nicht möglich.

Es wird ein Verlust bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit festgestellt. Sofern er im gleichen Jahr nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden kann, kann er sogar ein Jahr zurückgetragen werden. Wenn das nicht erwünscht ist, kann man beantragen, den Verlust in das Folgejahr vorzutragen.

Aber aufpassen: Es muss ein Verlustfeststellungsbescheid ergehen.

Bei negativen Einkünften (mehr Werbungskosten, als Einnahmen) kannst Du einen Verlustvortrag beantragen (mit der Einkommenssteuererklärung). Dieser wird dann im Folgejahr oder den Folgejahren aufgebraucht, also wieder von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Wird es tatsächlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen oder vom Einkommen.

Ich werde mit meinem Einkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleiben und damit kein zu versteuerndes Einkommer erzielen. Bedeutet das, dass ich die Verluste erneut vortragen kann?

Schonmal vielen Dank, aber bitte noch einmal verdeutlicht für mich Steuer-Laien.

Mein Lohn betrug beispielsweise 500€ davon 30€ Lohnsteuer. Nun fielen Werbungskosten von 1000€ an.

Kann ich mir das jetzt so vorstellen, dass wenn im darauf folgenden Jahr 1000€ Werbungskosten anfallen, dazu die Differenz (500€) addiert wird?

PS: wo ist da nun der Unterschied zu vorweggenommenen WK?