Arbeitszeugnis - wer unterschreibt, wenn der Vorgesetzte ausgeschieden ist?

2 Antworten

Schon traurig, wenn die Personalabteilung nicht weiß, wer das Zeugnis unterschreiben soll.

Denn das ist klar geregelt: es muss mindestens ein ranghöherer Mitarbeiter sein und nicht zwangsläufig der direkte Vorgesetzte. Das kann also auch der Personalleiter unterschreiben. Sowas sollte Mitarbeitern einer Personalabteilung bekannt sein...

Das ist das Eine.

So, jetzt geht es bei dir aber eigentlich auch wesentlich um den Aspekt, wer den Inhalt des Arbeitszeugnisses gestalten soll. Üblicherweise wird dazu immer der direkte Vorgesetzte befragt, da er die Leistung am besten beurteilen kann. Dieser ist nun ausgeschieden und vermutlich besteht auch kein Interesse seitens des Unternehmens, sich an ihn zu wenden.

Dennoch sind sie verpflichtet, dir auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, wie sie das machen, ist nicht dein Problem. Da bleibt also die Möglichkeit, sich an den neuen Vorgesetzten zu wenden, der dich immerhin seit einigen Wochen kennt. Deine Arbeitsleistung sollte er auch nach einigen Wochen beurteilen können, denn er kann voraussetzen, dass du nun keine schlechtere Arbeit leistest als vorher, er kennt deine Aufgaben und dein Sozialverhalten dürfte er auch beurteilen können.

Bleib also am Ball.

Hier noch etwas zum Thema:

https://www.mein-arbeitszeugnis.com/wer-muss-das-zeugnis-unterschreiben/

Schreib selbst einen unterschriftsreifen Entwurf (geht ja nicht anders....). Unterschreiben muss ihn dann der Stellvertreter.

Letztlich ist nicht dein Problem, wer unterschreibt, sondern das der Firma. Du hast einen Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses gegen die Firma.