Recht auf Zeugnis als Aushilfe?

2 Antworten

Wenn du da gearbeitet hast und du dir die Arbeit beurteilen und anerkennen lassen möchtest, dann hat der Arbeitgeber dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Es ist selten, dass man bei einem so geringen Umfang nach etwas fragt, aber im Grunde genommen kann sich der Arbeitgeber nicht dagegen wehren.

Selbstverständlich hast du ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Grundsätzlich kannst du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO), wobei ich mir aber die Frage stelle, ob das Sinn macht bzw. ob nicht ein einfaches Zeugnis angebrachter ist.