Arbeitszeit/ Inventur

1 Antwort

Nein das ist nicht zulässig. Das Arbeitszeitgesetz lässt nach § 3 eine maximale Tagesarbeitszeit von 10 Stunden vor. Ausnahmen gibt es z.B. bei Bereitschaftsdienst u.a..

" Die werktägliche Arbeitszeit der AN darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden"