Teildienst zulässig?

3 Antworten

Ohne genaue Kenntnis des Vertrages ist eine Aussage kaum möglich. Wenn im Arbeitsvertrag nichts von Arbeitstunden nach Anfall steht, könnte evtl. das bisherige Verfahren 5 x 8 Std. pro Woche bindend sein. Aber aufpassen, es gibt da auch Fallstricke. Wenn Du in einer Gewerkschaft sein solltest, bekommst Du dort Hilfe. Wenn es einen Betriebsrat gibt, hilft der vielleicht auch weiter.

Remus0504 
Fragesteller
 11.03.2014, 18:45

VERTRAG:... Regelarbeitszeit 40 Std/Woche. Im übrigen richtet sich die AZ nach den betrieblichen Verhältnissen und Erfordernissen und richtet sich nach den gesetzlichen Arbeitsbestimmungen, sowie den im Krankenhäusern allgemein üblichen Gebräuchen.

verreisterNutzer  11.03.2014, 19:33
@Remus0504

Die angesprochene Regelung kann man von zwei Seiten betrachten: Der eine sagt: "So´n Mist, der Tag ist im Eimer!", der andere sagt: "Prima, da kann ich zwischendurch mal was erledigen!" ==> siehe es einfach mal positiv...!

Auf der anderen Seite würde ich jedoch eine gewisse Planungssicherheit haben wollen. Wenn es sich um einen festen Tag in der Woche handeln würde, könnte man sich damit abfinden. Schlecht geplant wäre ein "rollierender", d.h. ständig wechselnder Tag. Ein anderer Aspekt wäre für mich, ob diese Regelung auch alle gleichrangigen Mitarbeiter betreffen würde, oder ob nur einige in den "Genuss" kommen.

Mein Rat: Bevor ich den Beschwerdeweg beschreiten würde, würde ich erst einmal ein vernünftiges Wort mit dem Hauptverantwortlichen der Einsatzplanung reden...

Ohne eine vertragliche Regelung (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) ist ein Teildienst unzulässig. Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Köln geht davon aus, dass die geschuldete Arbeitsleistung in einem Stück zu erfolgen hat (zuzüglich der gesetzlichen Pausen). Aktenzeichen habe ich nicht zur Hand. Google hilft sicher.

Teildienst ist im Prinzip zulässig. Jedoch darf die Arbeitunterbrechung maximal 4Stunden betragen

verreisterNutzer  11.03.2014, 19:22

Bitte in welcher gesetzlichen (oder anderen) Regelung steht das mit den 4 Stunden?

Novos  12.03.2014, 04:05
@verreisterNutzer

Ich korriegere mich, auf 5 Stunden im Regelfall. Das er gibt sich aus der Nachtruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitbeginn. Daraus ergibt sich die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende von max. 13 Stunden. Wenn man davon die 8 Stunden AZ ohne Pause (je nach Verteilung sind die Pausenzeiten zu berücksichtigen) abzieht, beiben maximal 5 Stunden zwischen erstem Arbeitsende und zweiten Arbeitsbeginn. Bei Vollbeschäftigten.

verreisterNutzer  12.03.2014, 07:25
@Novos

Nochmal zu meinem (oder unserem) Verständnis:

° Die Arbeitszeit von insgesamt täglich 8 Stunden ist an den besagten 1-2 Tagen gesplittet. Die Splittung ist so geschickt gewählt, dass dadurch die Ruhepausen gemäß §4 Abeitszeitgesetz (ArbZG) entfallen.

° Die Vorschrift "Ruhezeit von insgesamt 11 Stunden zwischen der Beendigung der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der Arbeit am Folgetag" ist gemäß §5 Satz (1) ArbZG zwar nicht erfüllt (hier wären es ja nur 10 Stunden). Man stützt sich jedoch wohl auf die Ausnahmeregelung gemäß §5 Satz (2) ArbZG, wonach die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden kann, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Da dies hier der Fall ist, ist die Aufteilung meines Erachtens nach rechtens.