Arbeite in Teilzeit 3 Tage/ Woche, 20 Std., Urlaubsanspruch?
Arbeite in Teilzeit 3 Tage/ Woche, 20 Std., kein Arbeitsvertrag (kleine Firma, 3 Mitarbeiter)? Wieviel gesetzlicher Urlaub steht mir zu und warum steht dann kein Urlaub auf der Abrechnung?
2 Antworten
Dir steht auf alle Fälle der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub von vier Wochen zu. Bei drei Arbeitstagen/Woche sind das 12 Urlaubstage.
Wenn es im Betrieb für die Kollegen mehr als vier Wochen Urlaub/Jahr gibt, hast Du auch Anspruch auf diesen Zusatzurlaub.
Warum das nicht in Deiner Abrechnung steht, kann ich Dir nicht sagen. Da solltest Du mal Deinen Arbeitgeber fragen.
das wird mit den stunden ausgerechnet - frag da mal nach . ich arbeite z,b. 12 stunden die woche und habe 4 wochen urlaub im jahr.
auch wenn die firma noch so klein ist, ohne arbeitsvertrag wäre ich vorsichtig - angemeldet bist du aber, oder ?
es ist ja kein vollzeitjob -
Muss ich den Einwand verstehen?
Ob Vollzeit- oder Teilzeitjob - das ist für meine Aussage doch völlig irrelevant!
Wer z.B. nur an 3 Tagen in der Woche arbeitet, wenn der betriebliche Urlaub von einer 5-Tage-Woche als Vollzeitarbeit ausgeht, der hat auch nur 3/5 des Urlaubsanspruch einer Vollzeitkraft.
Ob aber pro Tag 3 oder 8 Stunden oder täglich verschieden lang gearbeitet wird, hat mit dem Urlaubsanspruch nichts zu tun, sondern nur mit der Bezahlung während des Urlaubs!
Der Urlaubsanspruch hat mit der Anzahl der Arbeitsstunden überhaupt nicht zu tun, er ist vielmehr von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche abhängig
Die arbeitstägliche Stundenzahl ist nur von Bedeutung für die Bezahlung während des Urlaubs (Urlaubsentgelt)