Ist eine 45 Std.-Woche/5 Tage zulässig? Ohne das es absehbar ist das das § 3 ArbZG beachtet wird!

7 Antworten

Gemäß §3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

Aber keine Regel ohne Ausnahme:

Gemäß §7 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz ist es zulässig durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, abweichend von § 3,

a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Prüfen Sie ob die Arbeitszeitverlängerung in Ihre Büro

  1. in einem auf Ihren Betrieb anwendbaren Tarifvertrag oder

  2. in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde.

Erst wenn Sie wissen auf welcher Grundlage die Verlängerung der Arbeitszeit basiert kann eine weitergehende Auskunft gegeben werden.

Peter Kleinsorge

Der Gesetzgeber erlaubt bis zu 48 Stunden die Woche.

Ich habe auch eine 45 Stunden-Woche. Leider wird das immer öfter verlangt. Mein Azubi übrigens auch und der Vertrag wurde von der IHK abgezeichnet.

Bei §4 und §7 steht von der Beschränkung auf "nur" 8Stunden nix mehr drinn.

Die hat man heut real kaum noch, und Papier ist geduldig.

Wenn die Arbeitszeit vereinbar mit dem Privatleben ist und die Bezahlung stimmt, warum nicht. Aber das muß schon passen.

Arbeitszeit sind davon nur 9 Stunden, und die überschüssige muss nur im Durchschnitt wegfallen (vielleicht durch abfeiern?).

Viel wichtiger ist aus deiner Sicht doch, ob die Arbeitszeiten dir liegen würden. Das scheint nicht der Fall und der Grund für deine Zweifel zu sein...

Zulässig ist es nicht.Und 5 Tage Woche bei dieser Arbeitszeit ist schon hart.Aber Du mußt selber wisser ob Du diesen Job durchhälts und ob er finanziell gut honoriert wird.Leider hat man Heutzutage nicht mehr viel Auswahl und muß viel einstecken.:-(

Na klar ist das zulässig.

@schurke

So pauschal stimmt das nicht