Arbeitsunfall nicht als solchen angegeben

3 Antworten

Die Sprechstundenhilfen werden dich "lieben", denn sie müssen nun alles ändern. Sie müssen mit deiner Hilfe, wegen der Angaben, ein Formular für die Berufsgenossenschaft ausfüllen. Die Behandlungskosten musst du nicht selber tragen.

bronkhorst  04.11.2014, 07:58
Die Sprechstundenhilfen werden dich "lieben", denn sie müssen nun alles ändern.

Nur wer die richtigen Fragen stellt, bekommt auch brauchbare Antworten.

Hieran ist ja nicht der Fragende schuld, der die Frage, ob ihm das bei der Arbeit passiert sei, sachlich richtig beantwortet hat. Der Arzt hätte eben auch fragen müssen, ob es auf dem Weg von der oder zur Arbeit passiert ist.

Insofern sollten sie ihren Chef lieben - aber das tun sie sicher ohnehin.

Verständlich für den Arbeitgeber, da er ja den Lohn fortzahlen muss. Da es sich hier um einen Wegeunfall handelt, hätte dieser auch als Arbeitsunfall gemeldet werden müssen.

Man kann diesen Unfall auch noch als Arbeitsunfall melden. Die Behandlungskosten musst du nicht bezahlen. Zunächst bezahlt deine Krankenkasse die Behandlungskosten. Bei einem Wegeunfall zahlt eben die Berufsgenossenschaft.

Der DIREKTE Weg zur Arbeit zählt mit zur Arbeit, wenn es um Unfälle geht. (Wenn du unterwegs noch Zigaretten, Brötchen oder eine Zeitung holst, schon nicht mehr!) Das hast du nicht gewusst, also sage es so!

Selber tragen musst du gar nichts - wenn es (wegen deiner früheren Aussage) NICHT als Arbeitsunfall zählt, zahlt das die "normale" Kranknkasse. Wenn doch, übernimmt das die Berufsgenossenschaft, die auch eigene Ärzte hat und mehr im Rehabereich tut.

Reite dich da nicht in irgendwas rein, indem du ständig deine Aussage änderst! Sag einfach klar und deutlich, was Sache war, nämlich dass du die "Wegeunfall-Regel" nicht gekannt hast! Und dann lass Krankenkasse, Arbeitgeber und BG den Rest unter sich austragen!