Wenn ich auf Arbeit ausstempel, dann aber noch länger bleibe und arbeite (nichts privates), bin ich bei einem Arbeitsunfall dann über die BG noch versichert?

6 Antworten

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Beim Unfall am Arbeitsplatz schaut die BG nicht so genau hin, was die Arbeitszeit angeht. Zumindest solange Du noch arbeitgeberdienlich tätig warst.

Problematisch sind hier Wegeunfälle auf dem Heimweg, wenn sehr lange weitergearbeitet wurde.

Hintergrund ist, dass eine Lösung vom Versicherungsschutz nach zwei Stunden eintritt. Das betrifft Fälle, in denen eigenwirtschaftliche Tätigkeiten eingeschoben werden. Das wäre der Fall wenn jemand einkaufen geht und später den Arbeitsweg fortsetzt.

Die BG kennt eure Geflogenheiten in der Regel nicht und weiß auch, dass Versicherte nicht alles angeben. Da werden gerne mal Tatsachen unterschlagen, um einen Versicherungsfall doch anerkannt zu bekommen. Deshalb achten die auch auf die Urzeit. Braucht also jemand für den Arbeitsweg deutlich länger, als zu erwarten ist, wird die BG zumindest hellhörig. Sie wird dann vermuten, dass noch irgendetwas zwischendurch erledigt wurde.

Soviel nur zum Hintergrund. Die BG kann dir natürlich ein Weiterarbeiten in deiner "Freizeit" nicht anlasten. Aber im Zweifel muss erwiesen sein, dass du tatsächlich weitergearbeitet hast. Das kann je nach Art des Sachverhalts schwierig sein. Wenn dein Arbeitgeber hier korrekt arbeitet und diese Regelungen bei der BG bekannt gibt, dürfte kein Problem bestehen.

Aber schwarze Schafe gibt's halt auch. Sollte der Arbeitgeber bestreiten, dass länger gearbeitet wurde, gibt es ein ernstes Beweisproblem. Leider wird ein Arbeitgeber, der die Mitarbeiter um ihren Freizeitausgleich, Vergütung oder Überstundenzulagen betrügt das nicht schriftlich fixiert haben wollen. Wäre ja zu dumm, wenn später jemand das Schriftstück in einem arbeitsrechtlichen Prozess als Beweis nutzt.

Finden sich dann auch keine Zeugen, weil die Kollegen sich plötzlich nicht mehr erinnern wollen (weil man will den Job nicht verlieren), dann sieht es düster aus.

Guten Tag, grundsätzlich sind Sie während der Arbeit und auf dem direkten Wege von und nach Ihrem zuhause versichert. Ein Unfall an Ihrem Arbeitsplatz wird diesbezüglich sicherlich nicht weiter untersucht. Nur wenn die Arbeit nicht angeordnet und in untypischen Zeiten oder an untypischen Orten verrichtet wird unter Umständen ein Nachweis erforderlich. An Informationen wären noch nötig gewesen: - Warum wurde nicht wieder angestempelt? - War dies Mehrarbeit, zulässig und angeordnet? Serviceteam GeBITtech http:b2b-systems.de

Das ist bei uns etwas merkwürdig geregelt. Wir haben 32,5 Stunden Anwesenheitspflicht pro Woche und können 6,5 Std.in der Woche arbeiten wo wir wollen. Seit wir die Zeiterfassung haben, sollen wir nach den 32,5 Stunden, bzw. 6,5 Stunden Tagesarbeitszeit ausstempeln. Viele Kollegen gehen dann und arbeiten zu Hause, was mir aber nicht möglich ist, somit bleibe ich in der Firma und arbeite dort weiter. Da stellte sich mir dann die Frage.

Hoi.

Ein klares ja. Man muss halt nur beweisen können, dass du auch noch weitergearbeitet hast. 

Ciao Loki

Wieso nicht ausstempeln, wenn Du definitiv wirklich gehst?

Weil wir pro Woche nur 32,5 Stunden Arbeitszeit in der Firma nachweisen müssen, die restliche Zeit kann ich arbeiten, wo ich will, z.B. zu Hause. Da das bei mir nicht geht, arbeite ich also die vollen 39 Stunden in der Firma, habe auch schon gestempelt wenn ich gekommen bin und ausgestempelt wenn ich gegangen bin und habe dadurch lt. Zeiterfassung in 3 Monaten über 70 Überstunden angesammelt, die ich ja nicht wirklich hatte...das gab dann etwas Stress mit dem Chef und Betriebsrat... das ist ist das Problem in der Firma und mein Problem ist, das ich nirgends eine klare Info finde, ob ich bei der längeren Anwesenheit versichert bin, falls mal etwas passiert...es gibt da ja so eine 2-Stunden-Regelung bei der BG.

Stempel doch erst aus wenn du fertig bist mit der Arbeit dann wird es auch bezahlt.

Darum geht es nicht. Wir sollen lt. neuem Zeiterfassungssystem 32,5 Stunden Wochenarbeitszeit erfassen und nachweisen und können 6,5 Stunden pro Woche arbeiten, wo wir wollen, z.B. zu Hause. Das geht bei mir aber nicht, somit arbeite ich also in der Firma weiter, muss mich aber ausstempeln. Das finde ich selbst auch sehr merkwürdig und fragte deshalb, ob ich versichert bin.

@blues1956

Ja natürlich bist du im Betrieb versichert.