Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall das Gehalt bei meinem neuen AG im Krankheitsfall (OP) ?

5 Antworten

wenn die operation definitiv auf den damaligen arbeitsunfall zurück zuführen ist dann zahlt die berufsgenossenschaft das verletztengeld weiter. kläre dies bitte mit der BG ab.

wenn das nicht als kausalfolge des arbeitsunfalls angesehen wird dann gilt das ganze als normale erkrankung und der neue chef muß dann lohnfortzahlung leisten.

also unbedingt abklären mit der bg und dem behandelnden arztes

Danke dir! Sehr hilfreich! Aber die Ursache hängt ja immer noch mit dem Arbeitsunfall zusammen, somit sollte es eigentlich die Berufsgenossenschaft zahlen oder? Danke dir

Der AG bei dem du dann zu dem Zeitpunkt beschäftigt bist (fürs Erste). Es sei denn dann folgt eine Kündigung in der Probezeit, dann springt die Krankenkasse ein.

Danke dir!

Hoi.

Wenn die Operation durch den Arbeitsunfall bedingt ist und du noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt bist - zahlt der alte AG. Sonst zahlt die BG wieder Verletztengeld.

Der neue AG zahlt erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§3 Abs.3 EntFG).

Ciao Loki

Hallo,

es fehlen noch wichtige Infos:

Wann endete die letzte Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Arbeitsunfallfolge?

Wann wird die neue Arbeitsunfähigkeit aufgrund der OP beginnen?

Wann beginnt laut Arbeitsvertrag die neue Beschäftigung?

Gruß

RHW 

Die BG - Berufsgenossenschaft zahlt alles Erforderliche, dass auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist.