Nach Arbeitsunfall Krankgeschrieben was darf ich in dieser Zeit machen?

6 Antworten

Du darfst generell alles tun was die Gensung nicht gefährdet und was sie fördert.

Was das ist kommt immer auf den konkreten Fall an.

Wenn dein Arzt dich wegen einer dicken Grippe vorübergehend bettlägerig krank schreibt dann darfst du in dieser Zeit allerhöchstens zum Arzt, in die Apotheke oder in den nächsten Supermarkt um Lebensmittel und Hygieneartikel zu besorgen. Mehr nicht! Mit ortschreitender Gesundung ist dann aber auch ein Spaziergang an der frischen Luft erlaubt, weil das die Gesundung fördert.

Hast du Probleme mit deinem Arm dann darfst du eigentlich alles was deinen Arm nicht belastet. Also z.B. rausgehen, auch mal in die Kneipe ein Bierchen schlürfen (EINES!! wenn du fällst kannst du deinen kaputten Arm ja nicht einsetzen zum Abfangen), oder auch dich zu Ikea fahren lassen um dort zu bummeln. Gezielte (!) sportliche Betätigung um deinen Arm zu kräftigen und beweglicher zu machen ist auch erlaubt und kann sogar ärztlich verordnet werden (Krankengymnastik...).
Alles was deinen Arm hingegen belastet (Möbel schleppen o.ä.) ist hingegen verboten. Auch Autofahren solltest du nur im Notfall, weil das auch den Arm belasten kann.

Normalerseise steht auf dem Attest ob Ausgänge erlaubt sind. 

Normalerweise schon. Das sollte in diesem Fall kein Problem sein. 

Du darfst alles tun, was den Heilungsprozess nicht behindert.

Einkaufen ist erlaubt und ggf. ja auch erforderlich. 

Du darfst alles tun was dem Genesung nicht schadet.