Arbeitsunfall ohne krankmeldung?

3 Antworten

Zunächst einmal muss dieser Arbeitsunfall umgehend ins Verbandbuch Deines Betriebes eingetragen werden! (Spreche Deinen Chef darauf an!) Weiterhin muss dieser Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die setzt sich dann sowohl mit Deinem Betrieb als auch mit dem behandelnden Arzt als auch mit Dir in Verbindung. (Du bekommst hier zum Beispiel einen Fragebogen zum Unfallhergang.)

Eine Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) hat jedoch nichts damit zu tun, dass sich die Berufsgenossenschaft mit dem betreffenden Personenkreis in Verbindung setzt! Eine Krankmeldung bekommst Du nur, wenn Du auch tatsächlich arbeitsunfähig bist.

Der Unfall sollte ins Verbandsbuch eintragen werden, muss aber nicht. Die Meldung an die BG muss erst dann erfolgen,  wenn  die Arbeitsunfähigkeit über drei Tage beträgt.

Er sollte zum Durchgangsarzt(D-Arzt) gehen, der entscheidet dann, wie es weiter geht.

Ciao Loki

Das ist immer von deinem Arbeitgeber abhängig. Manche wollen sofort am nächsten Tag eine Krankmeldung, anderen reicht dann so ein Brief aus. 

da musst du deinen chef fragen. der sagt dir wie es weitergeht.