arbeitsstunden beim taxiunternehmen
hey....ich arbeite seit ein paar wochen in einem taxiunternehmen...in meinem arbeitsvertrag das ich 40 stunden die woche arbeiten muss....ich mach aber jede woche cirka 84 stunden...die überstunden fallen auch einfach unter den tisch und werden nicht erwähnt....die letzen vier wochenenden war ich auch immer unterwegs ohne ein tag frei...also wirklich mal 24 stunden am stück....weiss jemand ob das gesetzlich ok ist...ich kann es mir beim besten willen nicht vorstellen?!
2 Antworten
Gesetzlich ist das nicht okay. Grob gesagt darf man maximal 12 Stunden am Tag arbeiten und die reguläre wöchtenliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht übersteigen.
Als Soforthilfe würde ich emfehlen, das du deine Arbeitszeiten aufschreibst und sie dir täglich vom Chef abzeichen lässt. Lässt sich der chef nicht drauf ein, oder macht irgendwlche Versprechungen oder Drohungen. Unternehmen sofort wechseln.
Du wirst wohl kaum die 84 Stunden wirklich auch "gearbeitet" haben, davon wird einiges auch Stand- oder Wartezeit gewesen sein - was nach dem ArbZG als Bereitschaft oder Arbeitsbereitschaft behandelt wird. Es ist aber nur dann auch Arbeitszeit, wenn dies im Dienstvertrag auch so vereinbart ist und Vergütet wird.
Gesetzlich ist nach 8 Stunden zzgl Pausen Schluss mit Lustig, bis zu 10 Stunden sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich - nach dem o.g. sind aber sogar mehr als 12 Stunden möglich.
Wenn ich jetzt die 84 Stunden nehme und durch eine Woche teile, dann sind die maximalen 12 Stunden inkl der Bereitschaftszeiten eingehalten. Wenn ich dann noch die 11 Stunden zwingende Ruhezeit dazu rechne für die ganze Woche - auch dann passt dies alles zusammen - hattest aber gerade mal 3 Stunden wo du wirklich nicht arbeiten musstest in der Woche.
Zusammengefasst - wenn in deinem Vertrag etwas über Bereitschaft, Arbeitsbereitschaft, Fahrbereitschaft oder Arbeit auf Abruf oder ähnliches vereinbart ist, dann muss man leider sagen - " das bringt dieser Job eben mit sich, suche dir was anderes "
Ist nichts vereinbart, dann solltest du dich mal mit einem Fachanwalt zusammensetzen
Schreibe zukünftig genau auf, was gearbeitet wurde und was Standzeit - bspw am Taxistand - sind und rechne mal, was davon tatsächlich auch gearbeitet wurde. Denn wie bei Berufskraftfahrern auch, sind nach dem BAG Standzeiten keine Arbeitszeit