Frage über Arbeitsstunden/Tage

6 Antworten

Nein, das ist nicht so. 30 Std. pro Woche ist die Vereinbarung.

Was über 30 Stunden pro Woche hinausgeht - das sind Überstunden.

In den Monaten mit mehr als 20 Werktagen hast Du Pech, in den Monaten mit weniger als 20 Werktagen hast Du Glück...

Die Monatsarbeitszeit wird lohnbuchhaltrisch für das Jahr gemittelt

Wochenarbeitszeit (30 Stunden) x 4,5 (Jahresdurchschnittswochen je Monat) = Monatsarbeitszeit (135 Stunden), verteilt auf eine 5-Tage- oder 6-Tagewoche im Monat.

Deine Monatsarbeitszeit wäre somit nicht 120 Stunden, sondern 135 Stunden die an allen 12 Monaten im Jahr zu erbringen sind basierend auf der " JAZ " von 1620 Stunden im Jahr.

So - nun steht im Vertrag, dass du ein Festgehalt bekommst... gibt es auch den Zusatz, dass damit Mehrarbeit abgegolten ist, wäre diese Vereinbarung unzulässig und somit unwirksam - da nicht bestimmt ist wieviel von der Mehrarbeit damit abgegolten ist, womit rein theoretisch ein Anspruch ab der 1 Stunde Mehrarbeit entsteht - in deinem Fall ab der 136. Stunde.

Aufgrund der unterschiedlichen Anzahl der Werktage bzw Wochen im Monat und der Arbeitstage wird dieser Wert angenähert gemittelt um auf die Monatsarbeitszeit zu kommen die monatlich zu erbringen ist, um nicht jeden Monat hin und her rechnen zu müssen - ein ganz normaler Vorgang in der Lohnbuchhaltung und auch rechtens.

Du rechnest also falsch, wenn du Wochenarbeitszeit x 4 Wochen im Monat zugrunde legst - nicht jeder Monat hat 4 Wochen, der eine hat mehr, der andere hat weniger, daher das Mittel von 4,5 wiel die Monate mit mehr als 4 Wochen überiwegen.

Hallo deine Berechnung ist bei 30 tagen 30÷7×30=() bei 31÷7×30 std. Somit bekommst du die genauen stunden für jeden Monat. Zähle jeden monat zusammen und du hast dein Jahres soll.

Das hängt davon ab, ob du Gleizeit oder feste Arbeitszeit hast.

Bei fester Arbeitszeit gehen Fehlstunden durch Feiertage zu Lasten des Betries, Mehrstunden durch 31.Tage-Monat zu deinen Lasten.

Bei Gleitzeit beträgt deine regelmäßige Arbeitszeit 30 Wochenstunden. Durch Feiertage, Freistellung usw. können es auch mal nur 22 Stunden in der Woche sein, die du dann nacharbeiten müsstest.

Überstunden müssen angeordnet sein, um bezahlt verlangt zu werden.

Bei Gleitzeitkonten darf man die auspendeln und bei Plusstunden abfeiern (frei nehmen), man könnte also einen Monat 111 Stunden und im nächsten 129 Stunden stehen haben, im dritten bei 128 Stunden einen Tag frei nehmen und wäre auf 0 zum Monatsbeginn darauf.

G imager761.

Jeder Monat hat eine andere Sollarbeitszeit, abhängig von der Anzahl der jeweiligen Arbeitstage. Eine 30-Stunden-Woche ergibt im Monatsdurchschnit 130 Stunden. (30x13/3, weil ein Monat nie 4 Wochen, ein Quartal aber immer 13 Wochen hat. Du kannst auch 130x52/12 rechnen, da ein Jahr immer 52 Wochen hat).

Du musst also jede Woche 30 Stunden erbringen, nicht jeden Monat 130. Es können einen Monat 120 und nächsten Monat 138 Stunden sein. Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden entstehen zwar idR auch auf den Monat gesehen. Dazu ist aber die auf den betreffenden Monat entfallende Sollarbeitszeit einzeln zu ermitteln.