Überstunden Ausgleich 6 stunden Tag?

4 Antworten

Wenn an Freitagen regelmäßig 6 Arbeitsstunden zu leisten sind, kann im Fall von Überstundenabbau nicht mit 8 Stunden gerechnet werden. Selbst dann nicht, wenn im Vertrag fünf Tage á 8 Std. stehen. Maßgebend ist die tatsächlich gearbeitete Zeit der vorherigen 3 Monate bzw. die Zeit lt. Dienstplan oder betrieblicher Übung.

Ja so denke ich mir das auch und meinte es auch. Gibt es denn da irgendwas im Gesetzt wo ich das dann schwarz auf weiß habe? Habe schon gegoogelt aber so nichts passendes gefunden.

Mfg Frank

@BlackMagic412

Mir ist kein Gesetz bekannt, dass die von dir gesuchte Aussage beinhaltet. Der Gesetzgeber wird es vermutlich für logisch gehalten haben, dass man nicht mehr Stunden abbauen kann, als man normalerweise auch gearbeitet hätte. Aber vllt. googlest du mal nach BAG-Urteilen.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine Betriebsvereinbarung über die täglichen Arbeitszeiten vor (Schichtplan). Daraus ergibt sich die täglich zu leistende Arbeitszeit - auch bei Abfeiern sind keine anderen Zeiten möglich - hatte ich auch schon eingeklagt und Recht bekommen! Sprich Deinen Chef darauf an und sage diesem auch, dass Du diese dann einklagen wirst - Rechtsschutz über die Gewerkschaft gratis, ansonsten zahlt jede Partei seine Kosten im ersten Termin selbst - ohne Gewerkschaft legst Du dann vielleicht noch Geld drauf! Viel Glück!

Wenn im Dienstplan 6 Stunden stehen werden 6 Stunden abgezogen, wenn dort 8 Stunden stehen werden 8 abgezogen. Was anderes geht nicht. Aber frage doch mal nach, wie dein Arbeitgeber auf diese Rechnung kommt.

Normalerweise arbeitet man doch 8 Stunden, wenn dein Arbeitgeber dich früher gehen lässt, obwohl du 8 Stunden arbeiten musst, kann er dir die 8 Stunden abziehen

Wenn man nichts weiß, sollte man sich bedeckt halten. Die Antwort ist Käse.

Der Arbeitgeber wird ihn wohl kaum "eher gehen lassen" sondern weil Freitags nach 6 Stunden das Wochensoll erfüllt ist.