Arbeitsrecht elternzeit betriebsschließung ?

2 Antworten

Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Sofern die Filiale in deinem Arbeitsvertrag steht, hätte er dich schon informieren müssen.

Sofern er dir die Möglichkeit deines Arbeitens in einer anderen Filiale ermöglicht, kein Arbeitsort im Vertrag steht, muss er auch keine Änderungskündugung aussprechen. Er bietet dir Arbeit an, dass du sie organisatorisch nicht annehmen kannst, dieses Problem muss er nicht lösen.

Leider ist es derselbe AG und er bietet dir eine Arbeitsstelle an. Wie du dort hin kommst ist leider dein Problem.

Für Betriebsschließungen kann der AG nichts und muss dich in der Elternzeit auch nicht informieren, weil du in der Zeit ja eh nicht für ihn gearbeitet hast.

Suche dir einen neuen AG, wo du Beruf & Familie vereinen kannst.

Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Steffi151188 
Fragesteller
 23.09.2020, 10:56

Also hätte ich wenn ich nach der elternzeit selbst kündige auch keine Anspuch auf Arbeitslosengeld 1 weil ich ja selbst kündigen würde ?