Wiedereinstellung nach Elternzeit in eine andere Filiale?

2 Antworten

Ob er Dich in eine andere Filiale schicken kann, hängt von den Vereinbarungen in Deinem Arbeitsvertrag ab. Steht dort z.B. dass Du in der Filiale XY, in der XY-Str. in XY eingesetzt bist, kann er Dich nicht versetzten.

Du hast allerdings keinen Anspruch auf genau denselben Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit, sondern "nur" auf einen "gleichwertigen".

Was den Urlaub betrifft: Der AG kann Dir den Zeitpunkt wann Du den Resturlaub vor der Elternzeit abbaust, nicht vorschreiben.

Im § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) steht im Absatz 2:

"Hat der AN oder die AN den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der AG den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren."

Wann Du den Urlaub nimmst, entscheidest Du. Bei Urlaubsantrag gilt dann der § 7 Bundesurlaubsgesetz nachdem der AG Dir den Urlaub nur aus "dringenden betrieblichen Gründen" verweigern kann oder wenn ein anderer AN der aus sozialen Gründen den Vorrang hat, zu diesem Termin auch Urlaub möchte.

Urlaub kann er nur in dem Maße anweisen, wenn er rechtzeitig bekannt gibt, dass z.B. an Brückentagen der Betrieb geschlossen bleibt oder dass es Betriebsferien gibt. Rechtzeitig bedeutet allerdings nicht ein paar Tage vorher sondern einige Monate im Voraus.

Soweit ich weiß, muss der Arbeitsplatz solange freigehalten werden bis deine Elternzeit endet und auch in der Filiale wo du zuletzt gearbeitet hast....