Abfindung bei Geschäftsschließung?

3 Antworten

Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben alle Mitarbeiter bei einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung. Ein freiwilliges Abfindungsangebot muss zusammen mit der Kündigung an den Mitarbeiter weitergeleitet werden. Voraussetzung zum Erhalt der Abfindung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung klagt. Die Höhe der Abfindung orientiert sich an der Anzahl an Beschäftigtenjahren im Unternehmen.
Pro Beschäftigungsjahr besteht üblicherweise Anspruch auf einen halben Monatslohn. Bei einer zehnjährigen Unternehmenstätigkeit besteht somit Anspruch auf eine Summe, die dem Gehalt von fünf Monatslöhnen entspricht. Hinzu kommen Ansprüche aus Sachleistungen des Arbeitgebers. Wurden also Dienstfahrzeug oder Dienst- Laptop zur Verfügung gestellt, ist davon der Nutzungswert bei der Berechnung der Abfindungshöhe hinzuzurechnen. Sicherlich sind auch niedrigere oder höhere Abfindungen möglich, doch handelt es sich dann in der Regel nicht mehr um eine betriebsbedingte Kündigung, sondern um einen Abwicklungs- beziehungsweise Abfindungsvertrag. 

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2021/2858/abfindung_das_wichtigste_zur_fuenftelregelung

Familiengerd  16.03.2022, 20:22

Der Anspruch auf eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG § 1a "Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung" setzt aber voraus, dass genau das auch vertraglich vereinbart wurde: Zahlung einer Abfindung bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage.

Und das geht so eindeutig nicht aus dem zitierten Text hervor.

Da hast du einen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann frage dort danach. Ansonsten im Personalbüro anfragen.

War in derselben Situation als meine Firma schloss, in der ich 25 Jahre lang beschäftigt war.

Da gab es eine satte Abfindung. Allerdings muss man die Abfindung versteuern und die Krankenasse holt sich auch ihren Anteil.