Was wenn 2 Arbeitsverhältnisse sich überschneiden?
Hallo! Vllt kann mir jemand helfen der sich mit steuern, Arbeitsrecht und Sozialversicherung auskennt! Ich habe folgendes Problem. Nach meiner Elternzeit ordentlich und fristgerecht die Kündigung von meiner Arbeitgeberin bekommen (was von Anfang an feststand, da ich nur aufgrund einer Klage überhaupt schwanger weiter beschäftigt werden musste) Nun denn, ich bin zum 30.09. gekündigt habe aber nun folgendes Problem das ich mich nochmal für eine Ausbildung entschieden habe die am 01.09. bereits starten würde. Aus meiner Anstellung vor der Schwangerschaft plus Elternzeit etc. Ergaben sich noch 26 Urlaubstage das heißt ich habe sowieso den kompletten September regulär Urlaub und bin nicht krank geschrieben. Meine Chefin und ich stehen nur schriftlich in Kontakt und wir sind beide froh wenn wir nichts mehr voneinander hören müssen. Wäre es so ein starkes Problem wenn sich die beiden Stellen um einen Monat Überschneiden? Bitte um ehrliche und kompetente Antworten
3 Antworten
Die Ausbildung kannst Du mit Deiner regulären Steuerklasse antreten, die Stelle mit Elternzeit wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Sozialversicherung wird bei beiden Beschäftigungen abgeführt.
Du musst nur bei der Ausbildungsstelle Bescheid sagen, dass der September nicht als Gleitzone abgerechnet werden darf und dass Du mehrfachbeschäftigt bist.
Ausbildungsverhältnisse können sowieso nicht als Gleitzonen-Beschäftigung abgerechnet werden. Und die Steuerklasse 6 bekommt der Ausbildungsbetrieb von ELStAM automatisch übermittelt, was wohl auch wesentlich günstiger sein dürfte.
Muss ich mich jetzt noch bei irgendwem melden? Muss ich das den Finanzamt übermitteln oder passiert das von allein?
hey,
wenn du 2 Jobs hast die auf Lohnsteuerkarte sind wirst du in die Lohnsteuerklasse 6 rutschen dh du hast diesen Monat abzüge um die 43%! Wenn es iwie geht solltest du versuchen deinen alten Job früher zu beenden, aber ich weiß nicht ob das geht? LG und viel Spaß bei deiner Ausbildung!
Wenn es iwie geht solltest du versuchen deinen alten Job früher zu beenden, aber ich weiß nicht ob das geht?
Wozu der Aufwand? Zuviel gezahlte Lohnsteuer gibt es über die Einkommensteuererklärung erstattet.
Nein, das ist kein Problem. Der neue ArbG wird für einen Monat die StKl 6 übermittelt bekommen. Danach läuft alles wie gewohnt. Zuviel gezahlte Steuern sind dann über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen.