Arbeitsrecht, Anerkennungs meiner Berufsjahre
Vorab: Bitte nur antworten wenn man Ahnung davon hat! Danke!!!
Ich war 2005 mit meiner Ausbildung zur PTA fertig und habe von 01.09.2005-30.09.2010 in einer Apotheke gearbeitet.
Dann habe ich zu einem Apothekenrechenzentrum gewechselt und wurde mit 5 Berufsjahren eingestellt. Hier arbeite ich nun seitdem. Jetzt geht es darum, dass ich in die nächste GehaltsGRUPPE springe! Ich bin eingestellt als JUNIOR Beraterin Gruppe 4 und hüpfe nun in die Gruppe 5 Beraterin. Jetzt wollen die mir aber 4 Berufsjahre aberkennen, da ich sonst eine zu Hohe Gehaltserhöhung bekommen würde. Das bedeutet nehmen wir an in Gruppe 4 7. Berufsjahr habe ich bisher 2000€ verdienst und wenn ich jetzt gerade rüberrutschen würde in Gruppe 5 7. Berufsjahr würde ich 2400€ verdienen. Also stufen sie mich herab auf 3. Berufsjahr, da liegt der Verdienst bei 2020€ also ganz nah an meinem jetzigen.
FRAGE: Ist das rechtlich ok???? 5 Jahre in der Apotheke gearbeitet und jetzt fast 3 Jahre hier. Gelten die Berufsjahre komplett oder wirklich nur die, die ich hier gearbeitet habe? Weil Berufstätig bin ich ja seit 2005! HILFE :((
3 Antworten
Nein ist es nicht - du hast Anspruch auf die für dich nach der Eingruppierung zufallende Vergütung - ggf muss dies eingeklagt werden mittels Feststellungsklage wenn der AG nicht einlenkt. Der kann sich nicht einfach seine Eingruppierung zusammenbasteln wie er will - das eine Eingruppierung gibt, muss es ja wohl auch einen Tarifvertrag geben und der ist das was zählt!
Das kommt auf die Regelungen des Tarifvertrags an. Lasse Dich von der Gewerkschaft beraten
Bei Apothekenrechenzentren gilt meist ein Tarifvertrag (oft angelehnt am TVöD) - das müsste von Dir abgeklärt werden. In diesem finden sich entsprechende Eingruppierungs- und Höhergruppierungsregelungen; diese sind maßgeblich.