Arbeitsrecht, Anerkennungs meiner Berufsjahre

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Nein ist es nicht - du hast Anspruch auf die für dich nach der Eingruppierung zufallende Vergütung - ggf muss dies eingeklagt werden mittels Feststellungsklage wenn der AG nicht einlenkt. Der kann sich nicht einfach seine Eingruppierung zusammenbasteln wie er will - das eine Eingruppierung gibt, muss es ja wohl auch einen Tarifvertrag geben und der ist das was zählt!

Das kommt auf die Regelungen des Tarifvertrags an. Lasse Dich von der Gewerkschaft beraten

Bei Apothekenrechenzentren gilt meist ein Tarifvertrag (oft angelehnt am TVöD) - das müsste von Dir abgeklärt werden. In diesem finden sich entsprechende Eingruppierungs- und Höhergruppierungsregelungen; diese sind maßgeblich.