Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet und zahlt nicht

5 Antworten

Du hast also bei dem Unternehmen schwarz gearbeitet. Für die ordnungsgemäße Anmeldung (und zwar vom ersten Arbeitstag an) ist der Arbeitgeber zuständig. Hoffentlich kannst du irgendwie belegen, dass du dort ÜBERHAUPT gearbeitet hast. Dann kannst du ihn über die Krankenkasse zur Rechenschft ziehen lassen. Wie bist du denn überhaupt versichert, wenn du doch krank bist? Rechtliche Hilfe brauchst du dafür nicht. Das macht die Krankenkasse für dich. Vor dem Arbeitsgericht kannst du deine Forderung einklagen. Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt.

Berliner68 
Fragesteller
 15.12.2011, 13:47

ich bin über meine Ehefrau Familienversichert.

Du musst auf jeden Fall zum Anwalt gehen und dein Geld einklagen.

Du kannst ja nichts dafür, dass er dich nicht angemledet hat.

Wen du nämlich Pech hast, kommt die Krankenkasse und will von dir alle beiträge haben.

Den fall hatte mein Mann auch mit seinem alten Arbeitgeber. Genau dasselbe Problem.

Du wirst da keine Nachteile von haben, aber dein toller AG wird mächtig Ärger bekommen.

DerHans  15.12.2011, 13:45

Was soll immer der Unsinn mi tdem Anwalt. Der ist im Arbeitsgerichtsverfahren unnötig und man muss ihn auf jeden Fall SELBST bezahlen.

Berliner68 
Fragesteller
 15.12.2011, 13:48
@DerHans

Muss ich den Anwalt auch bezahlen, obwohl ich Rechtschutzversichert bin?

Siebenschlaf  15.12.2011, 13:54
@Berliner68

Nein, du musst den Anwaltr nicht bezahlen, dass übernimmt die Versicherung. Und lass dir von @DerHans nichts einreden. Uns ist es ganz genau so gegangen wie dir. Ich habe fast den Verdacht es war der gleiche Arbeitgeber.

Mit solchen Leuten kommt man nur per Gericht zu was.

Berliner68 
Fragesteller
 15.12.2011, 15:07
@Siebenschlaf

Der wird mich jetzt richtig kennenlernen

Warum Anwalt und selber erstmal Kosten haben? Wenn ich das richtig lese hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer garnicht sozialversichert! Vielleicht ist eine Anzeige sinnvoller?

DerHans  15.12.2011, 13:44

Eine Mitteilung an die zuständige AOK reicht da vollkommen. Die sind sogar schneller als der Staatsanwalt

Siebenschlaf  15.12.2011, 14:03
@DerHans

Die KK zahlt ihm aber nicht den ausstehenden Lohn.

Die fordern höchstens von ihm die Beiträge nach, wenn der AG nicht zahlt. Und dann muss er sogar den Anteil des AG mittragen. Alles selbst so erlebt.

Es ist schade, dass Du bereits aufgehört hast. Du hättest während der Beschäftigung eine ganze Reihe an Möglichkeiten gehabt. Jetzt im Nachhinein eine Reinwürgen kann ich zwar menschlich verstehen, aber es wird ziemlich schwer werden. Ich würde es an Deiner Stelle nur mit Anwalt machen. Und natürlich ab zur Arbeitsagentur, damit Du ab jetzt krankenversichert bist.

DerHans  15.12.2011, 13:46

Was soll immer der Unsinn mi tdem Anwalt. Der ist im Arbeitsgerichtsverfahren unnötig und man muss ihn auf jeden Fall SELBST bezahlen.

Thandu  15.12.2011, 13:57
@DerHans

Wenn er Erfolg hat, bekommt er die Anwaltskosten zurück. So viel Unsinn ist das gar nicht.

Da gibt es nur ein Mittel, eine Anzeige und die Sache hat sich.