Darf mein Arbeitgeber mir meine Gehaltsabrechnung per Mail schiecken?

8 Antworten

Er darf, neben dem was ralosaviv schrieb möchte ich dir mal eine tolle Methode erklären die wir eingeführt haben.

Wir haben ein internes Mitarbeiterportal wo jeder seine Gehaltsabrechnung eingestellt bekommt, damit ist es möglich diese nur wenn man selbst Bedarf hat diese auszudrucken, man kann sie sich auf einen USB Stick speichern oder sogar von Zu Haus über den privaten Rechner aus dem Mitarbeiterportal ziehen. So vermeidet man Druckkosten ( Papier, Farbe...), Portokosten.... Jeder Mitarbeiter hat einen Netzaccount und so kan nauch jeder in dem Portal nur seine Daten sehen. Hier werden auch allegemeine Informationen vom Arbeitgeber eingestellt, z.B. zum Kindergeld, zur Rente, Rentenversicherungsnachweise, Lohn- und Gehaltsdaten für das Finanzamt.

Die Entscheidung hierzu ist aber auch mit uns Gesamtbetriebsräten gefallen. Wir haben dazu alles an Datenschutz beleuchtet und haben auch Notfallszenarien bei einem Netzausfall.

Diese vorgehensweise findet absolute Akzeptanz bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ausnahmslos.

Also, fahre bitte deine Bedenken zurück, da wirst du nichts ausrichten können.

Na, da bist du immer noch besser dran als wir. Wir bekommen gar keine mehr, nur noch, wenn sich das Gehalt ändert oder man für irgendetwas einen Gehaltsnachweis braucht. Dein AG wird das bestimmt aus Gründen der Papierersparnis machen - und ja, er darf das. Sollte sie bei dir nicht ankommen, dann ist er allerdings in der Pflicht.

Bist du denn per Arbeitsvertrag verpflichtet, eine e.mail-Adresse zu haben? Es soll ja auch noch Leutegeben, die gar keinen Computer zur Verfügung haben

Genau dann muss er dir eine betriebliche Möglichkeit schaffen. Geht die Abrechnung aber explizit an die private Email, dann muss er den Postweg nehmen. Wobei ich beim Postweg mehr bedenken habe was den Datenschutz angeht als bei einer sicheren Email. Sorry, aber die Briefpost ist eine Datenkrake und was Datenschutz angeht leider mit auf den ganz hinteren Plätzen.

Nein, für übliche E-Mail-Adressen besteht keine Rechtsverbindlichkeit.

was heist Rechtsverbindlichkeit?

@DenHa

Das heißt, das nicht gewährleistet ist, dass die Mail auch ankommt. Sie könnte z.B. im Spamverdacht landen, dein Account könnte gehackt werden usw. Deshalb gibt es jetzt eben auch neben den üblichen E-Mail-Adressen die de-Mail-Adressen für die Rechtsverbindlichkeit besteht, d.h. auch offizielle Briefe behalten darüber ihren rechtlichen Status.

Ja, darf er:

§ 108 der Gewerbeordnung “Abrechnung des Arbeitsentgelts”

(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.