Arbeitsplanänderung ohne Ankündigung, ist das erlaubt?

3 Antworten

In der Regel kann der AG den Plan ändern, das liegt im Rahmen seines Direktionsrechts. Die Änderung darf nur nicht "kurzfristig" erfolgen, in der Regel wird eine Vorlaufzeit von 4 Tagen als ausreichend angesehen. Dadurch das ihr den Plan 24/7 einsehen könnt muss er nicht nochmal darauf hinweisen. Es kommt hier also darauf an wann der Plan geändert wurde.

Syntac94 
Fragesteller
 30.04.2022, 18:56

Der Plan wurde am Dienstag ohne Ankündigung verändert

Messkreisfehler  30.04.2022, 18:57
@Syntac94

Dann wurde der zeitliche Rahmen eingehalten. Insofern ist die Änderung nicht zu beanstanden.

Familiengerd  30.04.2022, 19:49
In der Regel kann der AG den Plan ändern, das liegt im Rahmen seines Direktionsrechts.

Das ist falsch!

Ein einmal bekanntgegebener Dienstplan ist auch für den Arbeitgeber verbindlich; er hat damit sein diesbezügliches Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" verbraucht.

Eine Änderung des Dienstplans ist ihm dann nur noch mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erlaubt.

Insofern ist die Änderung nicht zu beanstanden.

Auch das ist somit falsch!

Syntac94 
Fragesteller
 03.05.2022, 13:07
@Familiengerd

Vielen Dank!! Würde dir gerne hilfreichste Antwort geben aber es gibt leider nicht die Möglichkeit bei Kommentaren :/

Das kommt darauf an.

Wenn der Plan früh genug geändert wurde, und du auch früh genug darüber informiert wurdest ist das sicherlich soweit alles korrekt.

Der Arbeitgeber darf sich aber nicht darauf berufen das du jederzeit den Plan einsehen kannst und dann kurzfristig reagieren könntest.

Syntac94 
Fragesteller
 30.04.2022, 18:54

Genau, das Problem ist, dass ich überhaupt nicht darüber informiert wurde

Familiengerd  30.04.2022, 19:47
Wenn der Plan früh genug geändert wurde, und du auch früh genug darüber informiert wurdest ist das sicherlich soweit alles korrekt.

Nein.

Ein einmal bekanntgegebener Dienstplan ist auch für den Arbeitgeber verbindlich; er hat damit sein diesbezügliches Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" verbraucht.

Eine Änderung des Dienstplans ist ihm dann nur noch mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erlaubt.

Arbeitnehmer, die nach einem Dienstplan arbeiten, müssen ihre freie Zeit oft weit vorausplanen, damit das Privatleben nicht zu kurz kommt. Umso ärgerlicher, wenn dann der Chef den Dienstplan kurzfristig umschmeißt: Statt dem heutigen Spätdienst morgen Frühdienst – das kann den Zeitplan gehörig durcheinanderbringen. Und bedeutet gerade für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende oft einen organisatorischen Kraftakt. Doch ist der Dienstplan wirklich in Stein gemeißelt? Oder kann der Arbeitgeber kurzfristig Änderungen vornehmen?
Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen. Laut eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin sind dies in der Regel 4 Tage (Az. 28Ca 10243/12).

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitszeit/sind-kurzfristige-dienstplanaenderungen-erlaubt#:~:text=Generell%20gilt%3A%20Einen%20einmal%20aufgestellten,m%C3%BCssen%20diese%20keine%20Umstellungen%20hinnehmen.

Syntac94 
Fragesteller
 30.04.2022, 18:58

Weißt du zufällig auch wie sich das Verhält, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über eine Änderung nicht informiert?

putzfee1  30.04.2022, 19:01
@Syntac94

Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dir zuzumuten ist, täglich den Dienstplan zu kontrollieren. Mit absoluter Sicherheit kann ich das aber nicht sagen.

Familiengerd  30.04.2022, 19:59
@Syntac94

Wenn der Arbeitgeber den einmal bekanntgegebenen Dienstplan ändern will, muss er Dich kontaktieren, weil er das dann nur noch mit Deiner Zustimmung darf.

Ausnahmen davon bestehen nur bei tatsächlichen Notfällen (wozu natürlich nicht für sich alleine schon der Ausfall eines Kollegen wegen Krankheit zählt).

Syntac94 
Fragesteller
 30.04.2022, 23:56
@Familiengerd

Hey Danke dir für die Antwort! Wo hast du nachgelesen, ich würde das nämlich gerne benutzen, wenn ich mit ihm über diesen Vorfall reden werde