Was ist in der Gastronomie erlaubt (Arbeitsrecht)?

6 Antworten

Das Arbeitszeitgesetz ist auch in der Gastronomie gültig.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

Wegen dem fehlenden schriftlichen Vertrag solltest Du wissen, dass man auch mündliche Verträge schließen kann. Wesentliche Vertragsbestandteile können dann aber nicht bewiesen werden. Als gelernter Koch würdest Du wahrscheinlich nicht für den Mindestlohn arbeiten, sondern den üblichen Lohn für eine ausgebildete Fachkraft. Und der wwäre in Deinem Fall?

Entgegen deiner Auffassung, dass du keinen Arbeitsvertrag hast, hast du aber einen. Nur eben keinen schriftlichen - sondern einen mündlichen.

Und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für die Gastronomie - Abweichungen kann es tarifvertraglich geben, aber ich bezweifle, dass es bei dir einen gibt. Es mag durchaus sein, dass es in der Gastronomie teilweise schwierig ist, sich gesetzkonform zu verhalten, aber in § 3 und 4 ArbZG ist alles klar und deutlich geregelt.

Du sollest angeben ob Du in Deutschland arbeitest, da gilt das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutz, und dann gibt es noch ein Gewerbeaufsichtsamt, an das man sich wenden kann.

Also über 10 Stunden 45 inc Pause darfst du nicht arbeiten. Dein Betrieb ist ein Ausbeuterbetrieb. Ich würde mir einen anderen Job suchen, gute Köche sind immer gesucht.