Als Lehrerin die Sommerferien bei Elternzeit aussparen?

1 Antwort

Naja, in dem einen Link steht es ja schon drin: du kannst deine Elternzeit auf mehrere Abschnitte aufteilen. Der erste Abschnitt geht dann von Februar bis Ende Juli und der zweite Abschnitt beginnt im September.

Somit würdest du im August "Vollzeit arbeiten".

Kann natürlich sein, dass das abgelehnt wird. Ich weiß nicht, ob es in BW ergänzende Regelungen zum BEEG gibt, die dieses Vorgehen von vorneherein ausschließen.

Idealerweise würde ich an deiner Stelle einen Fachmann (=Anwalt) um Rat fragen und nicht eine Laiencommunity.