Erhält man weiter Elterngeld und anschl. ALG1, wenn Firma während der Elternzeit schließt?

4 Antworten

Hallo,

1) an der Dauer des Elterngeldbezuges wird sich nichts ändern. Nach Ende des Elterngeldbezuges kann man Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

2) Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit (besondere Form eines unbezahlten Urlaubs).

3) Zur Beitragshöhe zur Krankenversicherung kann man nur mit näheren Infos etwas sagen:

- Art der Krankenversicherung vor dem Mutterschaftsgeld:

o pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung

o freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung

o private Krankenversicherung

Gruß

RHW

 

Elterngeld ist eine staatliche Leistung. Die hat mit der Betriebsschließung nichts zu tun. Du musst diese Tatsache aber dem Arbeitsamt mitteilen, und dich dann für die Zeit nach dem Elterngeld bereits mindestens 3 Monate vorher "arbeitssuchend" melden. Endet dann die Elternzeit musst du dich am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit PERSÖNLICH arbeitslos melden.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wird in meinem Fall nach Beendigung des Elterngeldbezugsmein ALG dann auf Basis des Elterngelds berechnet? Ich hatte mal gelesen, dass Elterngeldbezug einem niemals 'negativ' angerechnet werden dürfe, doch wenn ich nicht in Elternzeit bin, ist das Elterngeld in meinem Fall wahrscheinlich eine Art Gehalt, oder? LG

Du musst Dich rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit) bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden ...

wenn Du für den Arbeitsmarkt verfügbar bist (Kinderbetreuung geichert) hast Du Anspruch auf Arbeitslsoengeld

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bei einjähriger Elternzeit ....

Mit einem oder mehreren Kindern beträgt das Arbeitslosengeld 67% vom sogenannten Leistungsentgelt. Das Leistungsentgelt ist ein pauschaliertes Nettoentgelt. Für die Berechnung des pauschalierten Nettoentgelts kommt es auf Ihre Bruttoeinkünfte an, die Sie in dem Jahr vor Beginn der Arbeitslosigkeit verdient haben. Dieser Bemessungsrahmen wird durch Rückrechnung bestimmt und läuft nach einem Jahr ab (§ 150 Abs. 1 SGB III).

Wenn Sie während dieses Bemessungsrahmens an weniger als 150 Tagen Arbeitsentgelt erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert (§ 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Wenn Sie nur ein Jahr Elternzeit genommen haben und in dieser Zeit keine Einnahmen erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen somit auf zwei Jahre erweitert und es wird Ihr Gehalt vor der Babypause zugrunde gelegt.

http://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/

--- das heißt Du bekommst Arbeitslsoengeld nach dem letzten Gehalt ...