Bekomme ich Arbeitslosengeld nach Elterngeld?

6 Antworten

Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn du keine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind hast. Deshalb bekommst du auch kein Arbeitslosengeld I.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Aber sicherlich nicht, wenn Du nur eine verlängerte Eltenzeit möchtest.

wenn deine elternzeit 3 jahre betragen soll, dann beantrage das bei deinem derzeitigen arbeitgeber und geh ein drittes jahr in elternzeit. sollte kein problem darstellen.

alg1 bekommst du nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. tust du aber im 3. jahr elternzeit nicht. dir bliebe also nur der gang zum jobcenter um alg2 zu beantragen. eine kündigung sorgt dafür, dass du 3 monatig gesperrt wirst beim arbietsamt und beim jobcenter bekommst du eine 3 monatige sanktion.

besprich dich mit deinem arbeitgeber was die arbeitszeiten betrifft und sprich jeden schritt mit deinem bearbeiter beim jobcenter ab. weiterhin kannst du die betreuungszeiten erweitern durch eine tagesmutter.

Arbeitslosengeld bekommt man nur dann, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. da du aber daheim bleiben möchtest, gibt es auch kein ALG.

deine Elternzeit endet übrigens mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Elternzeit. dies ist nur Arbeitnehmern mit ruhendem Beschäftigungsverhältnis vorbehalten.

bei Arbeitslosen ist es "nur" eine Erziehungszeit.

Für Alg1 musst du arbeiten können oder wenn du dich ein Jahr durchschummeln willst brauchst du für die Termine beim Arbeitsamt immer eine Betreuung. Du musst aber "nur" 15h in der Woche zur Verfügung stehen damit du Alg1 bekommen kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung