Arbeitslosengeld gleichzeitig Schule machen?

5 Antworten

wenn Du zur Schule gehst, bekommst Du kein Arbeitslosengeld - beides geht nicht! Wobei Du sowieso kein Arbeitslosengeld bekommst, wenn Du nicht mind. 1 Jahr gearbeitet hast!

MsPurple  22.05.2009, 06:08

und ob die das mitbekommen! Ich war mal drei Monate arbeitslos, hatte aber bereits einen neuen Vertrag in der Tasche, das habe ich korrekt mitgeteilt... Eine Woche vor Arbeitsbeginn hat mich die Firma gebeten aufgrund terminlicher Probleme meines zukuenftigen Chefs schon 2 Tage vorher anzufangen - habe ich gemacht und nachdem ich auch noch umziehen musste hatte ich total vergessen dem Amt das mitzuteilen: 1 Monate spaeter habe ich ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert wurde das Geld fuer die beiden Tage plus STRAFE zurueckzuzahlen!

barbapapa 
Fragesteller
 22.05.2009, 07:21
@MsPurple

ja das bekommen die ja auch mit, weil dein neuer Arbeitgeber eine Prämie von der Agentur für Arbeit bekommt und dort das Anfangsdatum deiner Arbeit eintragen muss.

Ich will aber zur Schule! Meine Schule weiß nicht, das ich ALG bekomme und die AfA weiß auch nicht, dass ich zur Schule gehen werde. Warum also sollen diese beiden Institutionen in Kontakt treten? Ich würde meine Schule auch abbrechen, sobald ich ein Job kriege. Nur sieht es grad schlecht aus. Also bekommt die AfA das mit oder nicht unter meinen Umständen?

MsPurple  23.05.2009, 03:41
@barbapapa

mein arbeitgeber hat damals ueberhaupt nichts bekommen... Man kann sich auch ohne Arbeitsagentur bewerben... ich hatte den Job bereits bevor ich mich arbeitslos gemeldet habe, ich hatte nur ne Zwischenzeit von 3 Monaten! Die Firmen melden Dich schlichtweg sozialversicherungstechnisch an.

Deine Schule meldet Dich offiziell als Schueler bei den Behoerden auch aus versicherungstechnischen Gruenden - die sind doch alle vernetzt, da brauchen die gar nicht miteinander in Kontakt treten... Sei doch nicht so blauaeugig!

Aber sprich das mit der Arbeitsagentur durch - die haben sicher eine Loesung...

Die ARGE ist nur für Leute zuständig, die eine Arbeit suchen. Wenn du aber tagsüber eine Schule besuchen möchtest, bist du nicht mehr uneingeschräkt vermittelbar und deshalb ist diese Kasse nicht mehr zuständig für dich. Das will aber nicht heissen, dass du keine Leistungen mehr erhälst, aber du musst dich bei Hartz melden.

Ich würde der Arbeitsagentur den Schulbesuch auf jeden Fall mitteilen! Eigentlich müssten die Leute ja ein großes Interesse daran haben, dass Du Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch enorm vergrößerst. Andererseits frage ich mich oft, wie die Gehirne des AfA-Personals ticken. Falls überhaupt vorhanden...

MsPurple  22.05.2009, 06:14

Man wuerde unter gewissen Umstaenden BAFOEG bekommen. Es ist nunmal leider so, dass hier eine Trennung besteht bzgl. der Toepfe aus dem die Gelder kommen... Wie in jeder Firma: die Marketingabteilung hat kein Budget den Produktionsleiter zu zahlen und umgekehrt, jede Abteilung zahlt diejenigen, die in ihrem Bereich "arbeiten"

MikeFFM  22.05.2009, 06:17
@MsPurple

Tja, wenn es um eine finanzielle Förderung des Schulbesuches geht, wirst Du wahrscheinlich immer wieder den Lieblingssatz der deutschen Verwaltungen hören: "Dafür sind wir nicht zuständig"!

MsPurple  22.05.2009, 06:30
@MikeFFM

DH!

ich habe sowohl Schule als auch Uni komplett selbst bezahlt bzw. meine Eltern... Von Lebensunterhalt mal ganz abgesehen! Ist in anderen Laendern eben noch viel schlimmer...

ALG oder ALG2 wird nicht möglich sein außer das Amt erlaubt es. Allerdings finanzieren die lieber unsinnige Beschäftigungstherapien als vernünftige Schulbildung.

Alternative ist Schul-BAFöG. Bedenke: Was das Amt nicht weiß, macht es nicht heiß! Im Gegensatz zu Beschäftigungen wird dem Amt bei Schulbesuch wahrscheinlich nichts mitgeteilt, da es nicht Sozialversicherung- und Stuerrelevant ist.

MsPurple  23.05.2009, 03:42

aber die Schule muss jemanden aus versicherungstechnischen Gruenden als Schueler melden...

Arbeitslos heißt, daß DU dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ;-)