Arbeitslosengeld 2 leistung versagt?

8 Antworten

Wenn deine Leistungen versagt werden bekommst du nichts bzw.nichts mehr, in deinem Bescheid sollte eine Begründung für diese Ablehnung enthalten sein und auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, darin sollte stehen was dir an Möglichkeiten bleiben gegen diese Ablehnung vorzugehen.

Bevor du also einen neuen Antrag stellst, solltest du erst einmal den normalen Rechtsweg einhalten, also zunächst einen schriftlichen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides einlegen und notfalls dann vor dem Sozialgericht klagen.

Wenn dir Leistungen gestrichen wurden, gibt es Gründe dafür, die du leider nicht genannt hast.

Du kannst aber gegen den Bescheid ein Rechtsmittel einlegen. Die Frist darfst du nicht versäumen. Sie steht auf dem Bescheid.

da wird auch eine begründung drin stehen, warum du diesen bescheid erhalten hast. ein neuer antrag hat erst dann aussicht auf erfolg, wenn du den zustand behebst, der zur versagung geführt hat.

deine leistungen werden eingestellt. wenn du einen neuen antrag willst, dann musst du dir selbst einen holen oder es ausdrucken im netz.

was ist der grund für die leistungseinstellung?

Da steht auch drin, warum es kein Geld gibt.

Ggf widersprich dem Bescheud umgehend.