Arbeitslos. Was ist mit Kindergeld?


21.05.2020, 09:39

Also das Kindergeld wird für meinen Sohn bezahlt nicht für mich

5 Antworten

Was hat dein evtl. ALG - 1 Anspruch mit dem Anspruch auf Kindergeld für dein Kind zu tun ?

Wenn dein Kind noch minderjährig ist oder die Voraussetzungen ab 18 erfüllt, dann steht dir das Kindergeld auch zu, egal ob du nun arbeitest oder ALG - 1 beziehst.

Beim ALG - 2 gilt es im Regelfall als Einkommen des Kindes und wird unter 18 Jahren im Normalfall zu 100 % auf den Bedarf des Kindes angerechnet, solange das Kind dieses zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigt, sonst würde es wieder zu deinem Einkommen und dementsprechend auf deinen bzw.den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Hast du ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min.12 Monate eine Versicherungspflicht gehabt, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann besteht auch Anspruch auf ALG - 1.

Besteht Anspruch auf Kindergeld für ein Kind, dann stünden dir etwa 67 % sonst 60 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor deiner Arbeitslosigkeit zu.

Da du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, könnte dir nach § 159 SGB - lll eine Sperrzeit von 1 Woche drohen, wenn du dich nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend gemeldet hast.

Hast Du Dich denn schon arbeitssuchend bzw. arbeitslos gemeldet? Wenn Du Anspruch auf ALG 1 hast, dann bekommst Du weiterhin das Kindergeld für Dein Kind.

Du hast während normaler Arbeit Kindergeld bekommen? Das ist ungewöhnlich.

Wenn du als Arbeitslose junge Frau dich ausbildungssuchend meldest, könntest du eventuell Kindergeld bekommen.

Googel doch einfach mal die Stichworte: "Anrechnung", "Kindergeld" und "Arbeitslosengeld" ;-)

Kindergeld für Dich? Hast Du noch keine Ausbildung beendet?

Kindergeld gibt es bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Erstausbildung oder ggf. des Studiums.

Kindergeld kann es auch bei Bezug von ALG - 1 weiter geben, man muss nur zwischen 18 - 21 Jahre alt sein.

@isomatte

Ok.

Leider war das nicht so genau zu erkennen, für wen das Kindergeld sein soll. Die Ergänzung war noch nicht da, als ich geantwortet habe.

@beangato

Um die Ergänzung geht es da ja auch nicht, da geht es ja nur darum das dieses Kindergeld für den Sohn ist.

Du bist davon ausgegangen das es für sie selber ist und deshalb auch mein Kommentar auf deine Antwort.

Wenn man selber z.B. nach der Ausbildung nicht übernommen wird und bezieht dann erst einmal ALG - 1, dann besteht weiter Anspruch auf Kindergeld, solange man das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.