Arbeitslosengeld2: Gilt der Antrag rückwirkend zum Monatsanfang?
Arbeitslosengeld 1 läuft heute aus...reicht es, wenn ich Montag zum Jobcenter gehe,um Arbeitslosengeld 2 persönlich zu beantragen?
Früher galt doch erst der Tag der persönlichen Antragstellung als Leistungsbeginn...
Gilt das jetzt rückwirkend zum Monatsersten?
10 Antworten
da hast du ja von ganz schlauen antworten bekommen! der gesetzestext lautet: "Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück." zum selber nachlesen > SGB II § 37 (2) > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html
du schreibst: "..... wenn ich Montag zum Jobcenter gehe,um Arbeitslosengeld 2 persönlich zu beantragen?" >>>>>>> "beantragen" heißt einen ANTRAG stellen oder abgeben!
Früher galt doch erst der Tag der persönlichen Antragstellung als Leistungsbeginn...
so ist das auch noch heute. wenn du MO beantragst, kriegste nix für FR.
Arbeitslosengeld 1 läuft heute aus...reicht es, wenn ich Montag zum Jobcenter gehe,um Arbeitslosengeld 2 persönlich zu beantragen?
Die Leistung wird immer rückwirkend zum Monatsersten bewillig in dem der Antrag gestellt wurde.
Allerdings bist du schon ein wenig seltsam drauf, wenn du erst heute auf die Idee kommst, ALG II zu beantragen, wenn dein ALG I heute ausläuft....
Die Bearbeitung dauert ein wenig.
ne,ist so gewollt,geh morgen ja hin...dauert bei uns fast genau 10-14 Tage
1 Stelle den antrag morgen den die bearbeitung von neuanträgen kann bis zu 8 wochen dauern! Eigentlich hätest du den antrag schon stellen können!
Gilt ab da wo du den Antrag abgibst...bzw dich dort meldest
Naja,es geht ja nicht um die Abgabe des Antrages sondern um die persönliche Meldung beim Jobcenter