Arbeitslosengeld I und Vermögen auf dem Sparkonto
Hallo Zusammen, leider muss ich Arbeitslosengeld I beantragen. Habe auf mein Sparkonto 30 000€, welches jedoch (leider) nicht mir gehört sondern Schulden die ich zurück zahlen muss.
Meine Frage: Kann die Agetur für Arbeit mir den Antrag auf Arbeitslosengeld I verweigern aufgrund meines Vermögens???
Bitte nur ernste Antworten
Danke im voraus
7 Antworten
Nein, ALG 1 hat nichts mit Guthaben zu tun..
Nein bei Arbeitslosengeld 1 ist das egal.Nur sobald du Hartz 4 beziehst wird dir das angerechnet.
bei alg 1 wird das vermögen nicht berücksichtigt.
nur frage ich mich, warum du die schulden nicht vorzeitig ablösen kannst.
ich glaube die story nicht.
Nein, erst wenn Du ALG 2 beantragen mußt, kommen da Fragen auf.
ALG - 1,ist eine Versicherungsleistung,daher spielt es keine Rolle,wie viel Vermögen du auf deinem Konto hast,das macht sich erst beim ALG - 2 bemerkbar,da das eine staatliche Leistung ist und dann das Vermögen was über einem Freibetrag liegt,erst zur Deckung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden muss,bevor man Leistungen beziehen kann !!!